Samsung S3 mini: Garantieabwicklung zum Vergessen
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Nachteile:
Gerät ist sehr kurzlebig
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Geeignet für:
Schrott
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Ich bin:
Elternteil
Entschuldigt bitte im Voraus die Masse an Text :-), das beste ist die Aussage von Samsung unter Nr. 9!
Schriftverkehr/Verlauf zum Problem der Garantiegewährung
Teilnehmer des Schriftverkehrs: Vater Elmar XXXX, Mutter Ulli (Ulrike) XXXX, Tochter Kyra XXXXX
1.
Defektes Mobiltelefon Samsung S3 Mini über Amazon eingeschickt
2.
Am 09.08.2016, 07:46, noreply-amazon-Reparaturservice@w-support.com schrieb:
Sehr geehrte(r) Amazon-Kunde(in),
nach umfassender technischer Prüfung haben wir festgestellt, dass das eingesendete Gerät nicht den Herstellergarantiebedingungen entspricht oder dass die von Ihnen zusätzlich gewünschte Dienstleistung kostenpflichtig ist. Deshalb haben wir für Sie einen Kostenvoranschlag zur Entscheidung bereitgestellt, dem Sie bitte weitere Details entnehmen.
Zum Kostenvoranschlag gelangen Sie über diesen Link >> Hier können Sie Ihren Kostenvoranschlag einsehen.
Sollten Sie in Ausnahmefällen nicht mit dieser Entscheidung einverstanden sein oder liegen Ihrerseits Kulanzansprüche vor, so wenden Sie sich bitte an die Hotline des Herstellers, welche Sie gerne umfassend über die Garantiebedingungen informiert.
Vielen Dank!
Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail. Sollten Sie noch Fragen haben, sind wir jederzeit gern für Sie da. Besuchen Sie uns unter www.w-support.com.
...
3.
Kostenvoranschlag: 5516………………..
Kunden-Nr.: 14…………….
Ref.-Nr.: vqw…………………
Rep.-Eingang: 01.08.2016
Sehr geehrte Damen und Herren,
da ich über Ihre Kontaktseite (https://www.w-support.com/desktopdefault.........) leider nicht raus komme, ständig Fehlermeldung "falscher Code eingegeben", versuche ich es auf diesem Weg.
Hiermit widerspreche ich Ihrer Ablehnung das Samsung Galaxy S3 mini (GT-8200N) IMEI: 362651xxxxxxxxxxxxx auf dem Garantieweg zu reparieren.
Den Schaden, den sie als Sturzschaden bezeichnen bzw. auf dem Foto dokumentierten, habe ich bereits am Tag der Lieferung durch ungeschicktes öffnen des Gehäuses beim einlegen der SIM-Karte verursacht.
Das Telefon wurde IMMER in einer dicken Silikonhülle transportiert und hat bisher keine Stürze hinter sich.
Der Defekt, schwarzes Display, trat morgens ohne Ankündigung nach dem von mir selbst durchgeführten nächtlichen laden auf.
Auch auf die Tatsache hin, das sich meine 11-jährige Tochter das Handy mühsam zusammengespart hat, bitte ich sie den Garantieantrag nochmals zu prüfen.
Ich hoffe darauf, dass sie meiner Ausführung zur Entstehung des Defektes Vertrauen und Glauben schenken und das Gerät doch noch auf dem Garantieweg reparieren.
Für Ihre Bemühungen und Verständnis im Voraus vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
U. XXXXX
4.
Sehr geehrte Frau XXXXXX,
Aufgrund der festgestellten mechanischen Beschädigung (Gehäuseschäden) lehnt der Hersteller eine Reparatur im Rahmen der Herstellergarantie ab. Eine Reparatur ist nur entsprechend des angebotenen Kostenvoranschlages möglich. Durch die vorliegende mechanische Beschädigung kann die Funktionalität des Gerätes nicht mehr gewährleistet werden. Eine Teilreparatur ist aufgrund von Herstellervorgaben nicht möglich. Bitte teilen Sie uns Ihre Entscheidung zu dem Kostenvoranschlag mit.
Mit freundlichen Grüßen
5.
Am 17.08.2016, 10:57, Samsung Customer Support Center schrieb:
Ihre Frage
Sehr geehrte Damen und Herren,
Anfang August habe ich ein bei Amzon gekauftes Mobiltelefon ihrer Marke bezgl. Garantiereparatur an eine von Amazon vorgegebene Adresse gesandt.
Das Telefon war wie üblich über Nacht geladen worden, jedoch ist morgens der Bildschirm einfach schwarz geblieben. Da das Telefon Abends vor dem anschließen noch einwandfrei funktionierte, es während dem laden nicht von alleine runtergefallen sein konnte, ging ich von einem technischen Defekt und somit Garantiefall aus.
Ich sandte, wie bereits geschrieben das Telefon ein und bekam kurz darauf nachfolgende E-Mail (siehe oben) ...
Darauffhin widersprach ich und schickte nachfolgendes zurück (siehe oben)
Ich sehe es einfach nicht ein, da KEIN Sturzschaden (auch wurde nicht auf meine Erklärung des Gehäusedefekts eingegangen) vorlag und das Telefon von selbst nicht mehr funktionierte, den Schaden selbst zu tragen, zumal diese Reparatur so teuer sein soll, das eine Neuanschaffung günstiger wäre.
Ich würde mich freuen, wenn sie etwas auf dem Kulanzweg regeln könnten.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrike xxxxxxxxx
Antwort des CEO E-Mail Support Teams
Sehr geehrte Frau xxxxxxx,
vielen Dank für Ihr Schreiben, welches wir zur weiteren Bearbeitung von der Samsung Geschäftsleitung erhalten haben.
Unser Servicepartner hat Ihr Smartphone ausführlich überprüft und dabei eine mechanische Beschädigung festgestellt, die nicht durch die allgemeinen Garantiebedingungen abgedeckt ist und einen Garantieausschlussgrund darstellt. Eine kostenfreie Reparatur ist daher nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass eine Teilreparatur im Rahmen der Herstellergarantie ausgeschlossen ist.
Bei weiteren Fragen sind wir gern für Sie da.
Mit freundlichen Grüßen aus Schwalbach ...
6.
Elmar xxxxxxx an Samsung Deutschland (jetzt geht es teilweise über Facebook weiter)
5. September um 12:22 ·
Samsung, bei dem Kundendienst und Geschäftsgebahren für mich wahrscheinlich nicht mehr, Schade :-(
Dachte das bessere Qualität geliefert wird und falls das mal nicht der Fall wäre, würde das Problem schnell aus der Welt geschafft.
Aber nach noch nicht mal einem halben Jahr mit fadenscheinigen Behauptungen die Garantie zu verweigern, obwohl das Gerät noch nicht einmal geöffnet wurde ... :-(
Anmerkung: Das Gerät kam ungeöffnet aus der Überprüfung zurück ...
7.
Samsung Deutschland Hallo xxxxxx, wir können deine Verärgerung nachvollziehen und möchten den Sachverhalt gerne prüfen. Da wir dich nicht in unserer Datenbank finden können, bitten wir dich das Formular “Lob & Kritik“ auszufüllen. Füge auch den Link zu deinem Post mit ein. Ein Kollege wird sich dann bei dir melden.
8.
Elmar XXXXXX Formular ausgefüllt und abgeschickt
Sehr geehrter Herr xxxxxxx,
vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Unsere Produkte werden mit großer Sorgfalt hergestellt und verlassen das Werk nach einer ausführlichen Qualitätskontrolle in fehlerfreiem Zustand. Sollte ein Gerät dennoch einen Defekt aufweisen, wird dieses innerhalb unserer Garantiebedingungen repariert.
Nach nochmaliger, wohlwollender Prüfung Ihres Anliegens müssen wir Ihnen mitteilen, dass eine Kulanzentscheidung in diesem Fall nicht in Betracht kommt.
Von gleichlautenden Anfragen, ob fernmündlich oder schriftlich, hinsichtlich der genannten Thematik bitten wir abzusehen.
Mit freundlichen Grüßen aus Schwalbach
---------- Ursprüngliche Nachricht ----------
Kontaktdaten:
Herr Elmar xxxxxx
E-Mail: elmarxxxxxx@gmx.de
Telefon: +49 151 xxxxxxxx Produktgruppe: Handys/Tablets/Gear
Modell: S3 Mini
Seriennummer (S/N):
Betreff: Kritik
Themenbereich: Garantieleistung
Anliegen:
Sehr geehrte Damen und Herren, lt. der Aufforderung über die Seite "Samsung Deutschland" bei Facebook schreibe ich Ihnen nochmals hier. "Samsung Deutschland Hallo Elmar, wir können deine Verärgerung nachvollziehen und möchten den Sachverhalt gerne prüfen. Da wir dich nicht in unserer Datenbank finden können, bitten wir dich das Formular “Lob & Kritik“ auszufüllen. Füge auch den Link zu deinem Post mit ein. Ein Kollege wird sich dann bei dir melden. http://spr.ly/Samsung_Lob_und_Kritik"Facebook Link:https://www.facebook.com/SamsungDeutschland/posts/1184135511657177?comment_id=1185136438223751¬if_t=feed_comment¬if_id=1473154889789893 Der Mailverkehr ist unter Ulli-xxxxx@gmx.de gelaufen (Mutter meiner Tochter), auch der Kauf über Amazon wurde über Ulli (Ulrike) xxxxxxx abgewickelt. Wobei wir mittlerweile keine Antworten auf Mail´s mehr bekommen haben ..........Gruß Elmar xxxxxx
Viele Grüße aus Schwalbach
Samsung Electronics
9.
Elmar xxxxxxx Und hier die Antwort, wen hätte es gewundert ....? Sehr geehrter Herr xxxxxxx,
vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Unsere Produkte werden mit großer Sorgfalt hergestellt und verlassen das Werk nach einer ausführlichen Qualitätskontrolle in fehlerfreiem Zustand. Sollte ein Gerät dennoch einen Defekt aufweisen, wird dieses innerhalb unserer Garantiebedingungen repariert.
Nach nochmaliger, wohlwollender Prüfung Ihres Anliegens müssen wir Ihnen mitteilen, dass eine Kulanzentscheidung in diesem Fall nicht in Betracht kommt.
Von gleichlautenden Anfragen, ob fernmündlich oder schriftlich, hinsichtlich der genannten Thematik bitten wir abzusehen.
Mit freundlichen Grüßen aus Schwalbach
10.
Nachfolgendes per E-Mail gesendet:
Sehr geehrter Herr B.,
abschließend noch, folgenden Satz von Ihnen empfinde ich als eine absolute Frechheit: "Von gleichlautenden Anfragen, ob fernmündlich oder schriftlich, hinsichtlich der genannten Thematik bitten wir abzusehen", dies kann man nur so verstehen das ich Sie mit meinem Kleinsch...ß in Ruhe lassen soll ...... ?
So geht man mit Kunden nicht um, gerade mit zukünftigen wie meiner Tochter. Aber betrachten Sie uns ruhig als ehemalige Kunden, auch wenn es Sie und Ihre Firma nicht interessieren wird.
Die Kundennummer können Sie gerne anderweitig vergeben.
Mit freundlichen Grüßen
Elmar xxxxxxx
…… und dann bei Facebook gepostet …..
Elmar xxxxxx und das beste ist der Satz "Von gleichlautenden Anfragen, ob fernmündlich oder schriftlich, hinsichtlich der genannten Thematik bitten wir abzusehen" - heißt das, belästige uns nicht mehr mit deinem Sch...ß!?! Ein Witz hoch 3, Gerät nicht aufgemacht, man geht in keinster Weise auf die Aussagen des Kunden ein, .................. :-(
11.
Elmar xxxxxx Ob es sich lohnt wegen 150,- € den Rechtschutz zu bemühen? Aber das ich jetzt garantiert nichts mehr von dieser Firma kaufe ist ja klar, interessiert die zwar nicht, kostet sie aber mehr als die nicht erbrachte Garantieleistung.
12.
Elmar xxxxxxx ob da noch jemand drauf antwortet .......
Anmerkung: natürlich nicht ……..
Antworten