Das Wichtigste auf einen Blick:
- Tür öffnen/schließen per Smartphone-App
- verschiedene Zugangscodes für unterschiedliche Nutzer
- teilweise automatisches Türschließen
- komplizierter Einbau
Worauf achten Tester bei smarten Türsicherungen besonders?
Die Tests zu smarten Türsicherungen präsentieren sich als überraschend vielseitig – sowohl von den betrachteten Aspekten als auch von der Notenvergabe her. Denn die Testlandschaft geht mit den cleveren Türsicherungen recht kritisch ins Gericht. Das ist gut für den Nutzer, weil den Testnoten hier wirklich vertraut werden kann – es gibt kaum begeisterte Hype-Wertungen. Die nüchterne Bewertung hat den Nebeneffekt, dass der Nutzer mehr über die Schattenseiten erfährt: etwa schlecht auf die Funkbefehle ansprechende Türschlösser oder einen komplizierten Einbau.
Tatsächlich ist der Einbau neben der reinen Funktionalität einer der Kernaspekte, dem die Magazine ihre Aufmerksamkeit widmen. Denn kaum ein smartes Haussystem ist dermaßen aufwendig zu integrieren wie eine Türsicherung. Nicht selten muss eben der Schlosszylinder ausgetauscht werden, was Laien eher selten allein hinbekommen. Belohnt wird man auf der Gegenseite aber mit einem großen Nutzkomfort, den die Tests auch entsprechend zu würdigen wissen: Der Nutzer kann per Smartphone-App die Tür verriegeln oder öffnen, verschiedene Nutzer können eigene Codes bekommen, die man separat wieder sperren kann. Besonders clevere Systeme sind auch an die Türklingel angeschlossen und können entsprechend auf dem Smartphone signalisieren, wenn jemand Einlass begehrt.
Einen Nachteil hat jedes dieser Systeme: Wird das Smartphone gestohlen, hat der Dieb im Grunde den Hausschlüssel in der Hand. Einzige Ausnahme: Apps, die wiederum erst per Passwort zugänglich sind, was die Eleganz des Systems aber dann deutlich mindert. Dessen sollte man sich also immer bewusst sein.
Wie leicht ist der Einbau eines smarten Türschlosses?
Das hängt davon ab, wie „smart“ das System wirklich sein soll. Es gibt Türsicherungen, die lediglich an die Hausklingel angeschlossen werden und das Klingelsignal an Smartphones übertragen. Die Montage solcher Systeme ist vergleichsweise einfach. Die meisten werden unter einer Türsicherung aber eher das Schloss selbst verstehen. Und da wird es schon aufwendiger. So gibt es Systeme, bei denen die Türklinke durch einen Knauf mit ferngesteuertem Servomotor ersetzt wird, der einfach aufmontiert wird – auf Smartphone-Befehl hin öffnet sich dann die Tür oder wird entsprechend verschlossen.
Für Außentüren ist das aber ein No-Go, die Sicherheit zu anfällig. Hier wird in der Regel der gesamte Schließzylinder ersetzt. Das heißt, der Motor und die Funktechnik sitzen im Schloss selbst. Der Einbau ist schon erheblich komplexer und wird Laien nicht empfohlen. Dieses System sollte man sich von einem Profi einbauen lassen. Die Programmierung mit verschiedenen Schlüsselcodes und das Anlegen verschiedener Nutzer erfolgt dann wieder kinderleicht per App.
Was ist Geofencing und wofür brauche ich das bei Türschlössern?
Geofencing meint im Grunde nichts anderes, als dass die Tür beim Betreten eines bestimmten Bereiches automatisch geöffnet und beim Verlassen desselben auch wieder verschlossen wird. So kann die Smartphone-App kontant mit der Tür kommunizieren: Wenn der legitimierte Nutzer der Tür nahekommt, wird sie automatisch entriegelt. Das spart schlicht den extra Klick auf „Öffnen“ in der App.Der Nachteil des Systems ist, dass das Handy permanent funken und dass das GPS-Modul sehr genau arbeiten muss. Zudem brauchen Schloss und Smartphone unter Umständen eine Weile, ehe sie beim Eintreten in den Kontaktbereich überhaupt eine Verbindung zueinander finden. Das führt zu einer verzögerten Entriegelung, weshalb diese Systeme nur begrenzt Begeisterung auslösen. Nur die teuersten Lösungen zeigen hier gute Resultate.
Sind smarte Türklingeln legal?
Prinzipiell sind smarte Türschlösser mit Kamera legal. Sie unterliegen allerdings einigen rechtlichen Voraussetzungen:- Die Kamera darf nur den Bereich unmittelbar vor der Haustür filmen
- Der öffentliche Raum und der Privatraum anderer Personen darf nicht im Bild sein. Dazu zählt auch der Bürgersteig.
- Bei einem Einsatz in einem Mehrfamilienhaus bedarf es der Zustimmung des Vermieters und der Mieter
- Bei aktivierter Aufnahme bei Bewegungserkennung und bei aktiver Speicherung bei Cloud-Diensten, muss ein Warnaufkleber darüber in Kenntnis setzen