Auf Paketdienstleister wird oft und gerne geschimpft. Manchmal zu Recht, wenn man beispielsweise keine Benachrichtigungskarte erhalten hat, die übrigens Pflicht ist. Oder wenn der sorgfältig verpackte Paketinhalt den Transport nicht überlebt. Verschiedene Untersuchungen und Tests kommen zu unteschiedlichen Ergebnissen, wenn es darum geht, eine Rangliste der zuverlässigsten Paketversandunternehmen aufzustellen. Abgesehen davon spielen für den Kunden natürlich auch der Service und das Angebot eine Rolle. Vor allem vor dem Versand großer und sperriger Sachen lohnt sich auf jeden Fall ein Angebots- und Preisvergleich. Damit es nach der Auftragserteilung keinen Ärger gibt, sollte man sowohl beim Paketpacken als auch im Reklamationsfall einiges beachten.
Was man selbst tun kann
Manchmal ist man selber schuld, wenn der Inhalt eines Pakets defekt beim Empfänger ankommt. Wenn das Porzellan nur durch ein Blatt Zeitungspapier geschützt ist oder Elektrogeräte ungepolstert in einem dünnen Karton herumkullern, hilft auch kein Aufkleber mit dem Hinweis „Vorsicht zerbrechlich“. Den kann man sich übrigens ohnehin sparen, weil Pakete inzwischen automatisch verladen werden.Beim Packen eines Pakets sollte man daran denken, dass es beim Transport und bei der Lagerung das Gewicht anderer Pakete über sich aushalten muss. Auch einen Sturz aus 80 Zentimetern Höhe und die Landung eines Schwergewichts aus derselben Höhe sollten locker weggesteckt werden. Luftpolster, Styropor und Schaumstoffe können bei der Verpackung empfindlicher Teile sehr hilfreich sein. Zumindest dürfen im Paket keine Leerräume bleiben, damit der Inhalt darin nicht wackelt oder gar herumfliegt. Für den Schutz empfindlicher Inhalte sollte man sich außerdem auf eine Art Zwiebelsystem stützen, das aus einem Außenkarton, einer Innenverpackung und nicht zuletzt aus Polstermaterial besteht. Der Außenkarton soll zum Schluss sorgfältig zugeklebt und nicht etwa verschnürt werden.
Zudem bauen immer mehr Versandhändler und Paketdienstleister ihr Netz von Abholstationen weiter aus oder sind bereits sehr gut vernetzt.
Die rechtliche Seite
Falls der Empfänger den Paketinhalt in einem desolateren Zustand erhält, als der Absender ihn abgeschickt hat, muss die Verpackung unbedingt aufbewahrt werden. Nur so kann man beweisen, dass der Paketdienst für den Schaden verantwortlich ist. Grundsätzlich ist das Versandunternehmen verpflichtet, Schadenersatz zu leisten, und zwar auch bei einem Versand zum Standardtarif. Problematisch kann allerdings die Unterschrift des Empfängers auf der Empfangsbestätigung werden, mit der er nicht nur den Empfang des Pakets bestätigt, sondern auch, dass die Lieferung in einwandfreiem Zustand bei ihm angekommen ist. Schäden, die nicht sofort ins Auge fallen, müssen innerhalb von sieben Tagen beim Paketdienst reklamiert werden. Dass man seine Reklamation gemeldet hat, sollte man ebenfalls nachweisen können. Dafür eignet sich immer noch das gute alte Einschreiben am besten, und zwar möglichst mit Rückschein. Sollte der Absender ein Versandhändler sein, ist er dafür verantwortlich, dass die abgeschickte Ware den Kunden auch tatsächlich erreicht. Kommt die Ware nicht an, muss er sie noch einmal schicken.Es kann auch Ärger geben, wenn die Sendung beim Nachbarn abgeliefert wurde, das Paket dort aber verschwunden ist oder von ihm beschädigt übergeben wird. In solchen Fällen sind sich die Gerichte nicht ganz einig, welche Rechte dem Vertragspartner des Paketversandunternehmens zustehen. Es kommt auch schon mal vor, dass ein Paketbote den Nachbarschaftsbegriff sehr weit auslegt und das Paket bei einem Mitbürger abgibt, der vielleicht irgendwo in derselben Straße wohnt, aber nicht in unmittelbarer Umgebung. Das kann die Sache vor allem in Großstädten so kompliziert machen, dass eine Abholung aus der nächsten Filiale wesentlich praktischer wäre. Auch in dem Punkt, bei wem der Paketdienst ein Paket unter welchen Umständen abgeben darf, ist die Rechtslage nicht eindeutig.