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Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) schreibt für Fahrräder Scheinwerfer mit mindestens 10 Lux vor. Leuchten mit geringerer Helligkeit dürfen ab November 2006 nicht mehr in den Handel gelangen. Große technische Fortschritte beim Licht machens möglich: Leuchtdioden (LEDs) strahlen heute wesentlich gleichmäßigere Lichtkegel ab, als das bisher mit Halogenglühlampen der Fall war. Darüber hinaus lösen Nabendynamos die witterungsanfälligen und oft nicht funktionierenden Seitenläuferdynamos ab. Zeit zum Umrüsten. test sagt, mit welchen Dynamos, Scheinwerfern und Rückleuchten Sie am besten fahren.

Was wurde getestet?

Im Vergleich waren 39 nach StVZO zugelassene Produkte zur Nachrüstung der Fahrradbeleuchtung, darunter insgesamt 16 Batteriebeleuchtungen (8 Scheinwerfer und 8 Rückleuchten). Das Urteil der 16 Batteriebeleuchtungen reicht von „sehr gut“ bis „mangelhaft“.

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Tests

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