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- Erschienen: 27.09.2013 | Ausgabe: Nr. 10 (Oktober 2013)
- Details zum Test
„ungenügend“
Über dem erlaubten Grenzwert von 3 mg pro kg lag der Gehalt von Chrom VI, das als Rückstandsprodukt bei der Ledergerbung auftreten kann und als krebserregende Substanz gilt. Die Werte an PAK waren erhöht, der krebsverdächtige Farbbestandteil Anilin war ebenfalls zu kritisieren. Als andere problematische Stoffe konnten auch Formaldehyd, optische Aufheller und halogenorganische Verbindungen benannt werden. Daher war das Produkt für die Tester „nicht verkehrsfähig“. Die Materialprüfung verlief „gut“, ein leichtes Abfärben führte hier zur Abwertung. - Zusammengefasst durch unsere Redaktion.