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- Erschienen: 31.05.2013 | Ausgabe: Nr. 6 (Juni 2013)
- Details zum Test
„ungenügend“
Bis auf das auftretende Abfärben gab es im Praxistest keine Auffälligkeiten. Das Testergebnis lautete hier „gut“. Im Labor wurden die für Schuhe verbotenen zinnorganischen Verbindungen Dibutylzinn (DBT) und Dioktylzinn (DOT) nachgewiesen. DBT ist von hoher Giftigkeit und kann schon in kleinen Mengen das Hormon- und Immunsystem beeinträchtigen. Dazu kamen in der Inhaltsstoffprüfung höhere Werte an polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen, der Nachweis des Schwermetalls Chrom sowie u.a. phosphororganische Verbindungen, die zum Teil im Verdacht stehen, krebserregend zu sein. „Ungenügend“ in diesem Testbereich. - Zusammengefasst durch unsere Redaktion.