Die Marke Lettas verhackstückt gekonnt einen vollwertigen Kindersitz mit einem Sitzerhöher zu einem handlichen Gruppe-III-Sitz für Schulkinder. Aber allen Ernstes – ist so etwas fahrbar? Aus rechtlicher Sicht ja, denn er trägt die ECE-R44-Zulassung für die Sitzgruppe III oder Kinder mit einem Körpergewicht von 22 bis 36 kg. Das Design ist originell und hebt sich vom gewöhnlichen Sitzerhöher ab: Das Rückenteil formt sich seitlich zu zwei halbrunden Lendenkissen mit lockerem Übergang zur Plastik-Sitzschale, die im unteren Teil Isofix-Nasen aufweist. Die passen in die Isofix-Ösen, die Sie bei Ihrem Fahrzeug in der Fuge zwischen Rückbank und Lehne finden, um den Sitz fester mit der Karosserie zu verbinden. Sitzt alles richtig – auch der Schultergurt dank mitgelieferter Gurtführung -, gäbe es am Sitz nichts zu meckern. Doch grätscht aller Wahrscheinlichkeit nach der ADAC mit seinen allgemeinen Bedenken zu Sitzerhöhungen dazwischen – mit folgender, allgemeiner Kritik im Kontext des Kindersitz-Tests 2020:
Einfache Sitzerhöhungen ohne Rückenstütze sind allenfalls als Notbehelf für etwas größere Kinder zu empfehlen. Der Grund: Entsprechende Modelle bieten keinen Seitenaufprallschutz und darüber hinaus werden Gurt und Kind nicht optimal zueinander positioniert. Auch der Gesetzgeber hat die Sicherheitsdefizite durch die fehlende Rückenstütze erkannt und deren Anwendung eingeschränkt. Neue Sitzmodelle ohne Rückenstütze dürfen seit Februar 2017 nur noch für Kinder über 1,25 m (ab ca. 7 Jahre) zugelassen und genutzt werden. Vor Februar 2017 erteilte Genehmigungen von Sitzen behalten aber bis auf Weiteres ihre Gültigkeit.