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- Erschienen: 31.05.2013 | Ausgabe: Nr. 6 (Juni 2013)
- Details zum Test
„ungenügend“
Stark erhöhte Werte an PAK sowie ein erhöhter Gehalt der zinnorganischen Verbindung Dioktylzinn führten zur Abwertung bei den Inhaltsstoffen. Einige Vertreter der PAK gelten als krebserzeugend, Dioktylzinn ist seit 2012 in Schuhen verboten. Hier insgesamt eine „ungenügende“ Beurteilung. Dagegen gab es bei der Praxistauglichkeit nichts zu bemängeln. Hier gab es ein „Sehr gut“. - Zusammengefasst durch unsere Redaktion.