Das Wichtigste auf einen Blick:
- Anwendungsbereiche: Spielzeug-Drohnen, Racing-Drohen und Kamera-Drohnen
- einfache Steuerung durch viele unterstützende Flugmodi
- Bedienung benötigt etwas Übung
- nur mit Einschränkungen nutzbar (siehe Drohnen-Verordnung)
Welche Drohne ist die beste?
Welches der unbemannten Fluggeräte das beste ist, lässt sich nicht pauschal beantworten, denn je nach Einsatzbereich werden unterschiedliche Anforderungen an eine Drohne gestellt. Grundsätzlich sollte eine Drohne einfach zu steuern sein und eine lange Flugzeit erlauben.Spielzeug-Drohnen eignen sich aufgrund ihres günstigen Preises - meist um 100 Euro - am besten für Einsteiger und Hobbypiloten, die einfach nur etwas Spaß haben wollen. Neben der einfachen Steuerung liegt in den Testmagazinen ein Augenmerk auf einer robusten Konstruktion, denn bei den rasanten Flugmanövern kommt es schon mal zu dem einen oder anderen Absturz. Zur Bestenliste unserer Spielzeug-Drohnen geht es hier.
Racing-Drohnen müssen nicht nur robust sein. Die meist als Quadrocopter aufgebauten Fluggeräte sind vor allem schnell und wendig. Schäden bleiben bei den hohen Geschwindigkeiten von bis zu 130 km/h in den verwinkelten Parcours selbst mit der präzisesten Steuerung nicht aus. Da erleichtert die modulare Bauweise die Reparatur und hält die Kosten in Grenzen. Inzwischen haben sich professionelle Wettbewerbe, sogenannte FPV Races, entwickelt und auch international werden Rennen der weltweit besten Piloten veranstaltet. Die besten Racing-Drohnen sind hier aufgelistet: FPV-Racer.
Kamera-Drohnen dienen nur einem Zweck: der Luftbildaufnahme. Doch dieser Zweck verspricht mehr Einsatzmöglichkeiten als es den Anschein hat. Läufer können ihren Laufstil dokumentieren und kontrollieren, Vermessungstechniker beschleunigen Ihre Arbeit bei der Vermessung von unwegsamem Gelände, Rettungskräfte können sich schnell und gefahrlos einen Überblick über einen schwer zugänglichen Unfallort verschaffen usw. In der Regel sind die Multicopter für die Foto- und Videoaufnahme größer und mit besseren Kameras ausgestattet als Racing- und Spielzeug-Drohnen, zudem besitzen sie spezielle Flugmodi für automatische Kameraflugaufnahmen. All das hat seinen Preis. Gute Kamera-Copter fangen bei etwa 500 Euro an.
Unsere Bestenliste der Top-20-Kamera-Drohnen haben wir hier verlinkt.
Mit welcher Drohne gehe ich auf Reisen?
Wer seine Kamera-Drohne mit in den Urlaub nehmen möchte, um dort seine Erlebnisse aus einer bisher ungewohnten Perspektive festzuhalten, sollte sich unbedingt vorher beim Auswärtigen Amt über die jeweiligen Bestimmungen des Reiselandes informieren. In einigen Ländern werden Drohnen als Spionage-Equipment angesehen. Das kann für den Besitzer dramatische Folgen haben: Beschlagnahmung der Drohne, Geldstrafen bis hin zu Untersuchungshaft hat es alles schon gegeben.Ideale Begleiter sind natürlich kleine Drohnen, die wenig Platz im Koffer oder Handgepäck einnehmen und wenig wiegen. Besonders klein und leicht sind die Quadrocopter BeBop von Parrot (420 g) oder die Spark von DJI (300 g). Bessere Aufnahmen verspricht die Mavic von DJI. Sie bringt zwar mit rund 730 g etwas mehr Gewicht auf die Waage, dafür lassen sich die Propellerarme und die Propeller selbst einfach zusammenfalten, so dass das Reiseformat des Multicopters nicht größer als das der anderen beiden Drohnen ist.
Was muss ich bei der Nutzung meiner Drohne zu beachten? (Drohnen-Verordnung)
Damit sich auch englische Händler trotz Brexit registrieren konnten, trat die neue Drohnenverordnung der EU bereits am 31.12.2020 in Kraft. Mit der Verordnung wird die Drohnennutzung in 5 Risikoklassen und 3 Anwendungsbereiche unterteilt. Die alltägliche Drohnen-Nutzung fällt in den Anwendungsbereich OPEN: Es ist eine Flughöhe von maximal 120 Meter und in Sichtweite erlaubt. Ab einem Alter von 16 Jahren dürfen die Drohnen geführt werden - Ausnahme bilden Spielzeug-Drohnen und selbstgebaute Drohnen, die unter 0,25 Kilo wiegen.Drohnen, die über eine Flughöhe von 120 Metern oder aus der Sichtweite genutzt werden, fallen unter den Bereich SPECIFIC: Hier ist unter anderem eine separate Sondergenehmigung der Luftfahrtbehörde nötig. Drohnennutzung im kommerziellen Bereich - etwa der Industrie oder dem Transportwesen - unterliegt dem Anwendungsbereich CERTIFIED: Hier müssen der Pilot und das Team bestimmte Zertifizierungen und Zulassungen nachweisen.
Drohnenverordnung 2021: Das ist neu
Freigegeben: ab 16 Jahren. Ausnahmen bilden Spielzeugdrohnen und Eigenbauten, die unter 0,25 Kilo wiegen.Flughöhe: Die erlaubte Flughöhe beträgt 120 Meter und in stetiger Sichtweite.
e-ID: Pilotenregistrierung beim Luftfahrtbundesamt (LBA) ist Pflicht. Je nach Drohnenklasse muss die e-ID für die Fernidentifizierung im System eingegeben werden. Die e-ID muss an alle Drohnen angebracht werden.
Drohnenführerschein: Je nach Drohnen-Klasse ist der kleine oder große Drohnenführerschein Pflicht. Der kleine Drohnenführerschein kann zur Zeit kostenlos beim LBA gemacht werden.
Drohnen über 0,25 Kilo fallen größtenteils in die Klasse C1. Benötigt wird: der kleine Drohnenführerschein, die e-ID an der Drohne und im System. Genutzt werden dürfen die Drohnen in Menschennähe - ein Überfliegen von Menschenansammlungen ist verboten.
Anwendungsbereich OPEN: Unterkategorien
Drohnen, die unter die Nutzung „OPEN“ fallen unterliegen zudem drei weiteren Unterkategorien. Die Zuordnung der Modelle in die unterschiedlichen Bereiche erfolgt anhand der Drohnen-Klasse.Drohnen-Unterkategorien in der EU-Drohnenverordnung: Das gilt
Unterkategorie | Bedeutung |
A1 |
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A2 |
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A3 |
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Drohnen-Registrierung, Kenntnissnachweis, Flugerlaubnis: Die Drohnen-Klassen im Überblick
Klasse | Drohnen-Art | Vorschriften |
C0 |
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C1 |
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C2 |
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C3 / C4 |
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Ausnahmeregelungen in der EU-Drohnenverodrnung: Drohnen ohne Kennzeichnung
Die vollständige Umsetzung der neuen Drohnenverordnung startet ab dem Jahr 2023 (1. Januar). Für Drohnen ohne Kennzeichnung entstehen somit feste und kurzfristige Regelungen.Feste Regelung:
Drohnen-Gewicht | Regelung |
Unter 0,25 kg |
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Über 0,25 kg (bis 25 kg) |
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Kurzfristige Regelung:
Drohnen-Gewicht | Regelung |
Über 0,25 kg, unter 500 Gramm |
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Über 500 Gramm, unter 2 kg |
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Über 2kg, unter 25 kg |
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Weitere Informationen zum Drohnenführerschein der EU und der neuen Drohnenverordnung finden Sie auf der Seite Drohnen.de.
Drohnenverordnung seit 2017
Seit April 2017 galt in Deutschland die sogenannte die Drohnen-Verordnung.Diese beinhaltet Regeln für verschiedene Gewichtsklassen von Drohnen und an welchen Orten sie grundsätzlich genutzt werden dürfen:
Die Drohne wiegt (Startgewicht) | < 0,25 kg | ab 0,25 kg | ab 2,0 kg | ab 5,0 kg |
Voraussetzung | keine | Kennzeichnungspflicht | Kennzeichnungspflicht + Kenntnisnachweis | Kennzeichnungspflicht + Kenntnisnachweis + Aufstiegserlaubnis |
Max. Flughöhe | 100 m; davon ausgenommen: der Betrieb auf einem Gelände (Modellflugplatz), für das eine allgemeine Erlaubnis zum Aufstieg von Flugmodellen erteilt und für die eine Aufsichtsperson bestellt worden ist (Ausnahmegenehmigung möglich; Aufstiegserlaubnis) | |||
Betriebsverbot |
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Kennzeichnungspflicht: Ein Schild mit Anschrift des Eigentümers ist gut sichtbar an der Drohne anzubringen. Die Beschriftung muss dabei dauerhaft und feuerfest sein. Entsprechende Plaketten mit Gravur werden im Handel angeboten.Kenntnisnachweis: Der Nachweis erfolgt entweder durch eine gültige Pilotenlizenz oder eine Bescheinigung nach Prüfung durch eine vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannte Stelle (Liste anerkannter Stellen). Der Kenntnisnachweis kann ebenso online erworben werden beispielsweise beim Deutschen Modellflieger Verband. Auf Modellfluggeländen ist kein Kenntnisnachweis erforderlich.
Aufstiegserlaubnis: Für unbemannte Fluggeräte ab 5 kg kann eine Flugerlaubnis bei den Landesluftfahrtbehörden beantragt werden. Ebenso ist das Fliegen bei Nacht oder außerhalb der Sichtweite nur auf Antrag möglich.
Ausweichpflicht: Unbemannte Luftfahrtsysteme und Flugmodelle sind verpflichtet, bemannten Luftfahrzeugen und unbemannten Freiballonen auszuweichen.
Einsatz von Videobrillen: Flüge mithilfe einer Videobrille sind erlaubt, wenn sie bis zu einer Höhe von 30 Metern stattfinden und das Gerät nicht schwerer als 0,25 kg ist oder eine andere Person es ständig in Sichtweite beobachtet und in der Lage ist, den Steuerer auf Gefahren aufmerksam zu machen. Dies gilt als Betrieb innerhalb der Sichtweite des Steuerers.
Quelle: bmvi.de
Brauche ich eine Haftpflichtversicherung?
Schäden, die Drohnen verursachen können, werden von den meisten privaten Haftpflichtversicherungen nicht abgedeckt. Daher benötigt jeder Drohnen-Pilot eine extra Luftfahrt-Haftpflichtversicherung. Es spielt keine Rolle, ob die Drohne hobbymäßig, also privat, oder gewerblich genutzt wird, eine entsprechende Haftpflichtversicherung ist Pflicht!Wo darf ich nicht fliegen?
Wer sich nicht sicher ist, ob er sich in der Nähe oder direkt in einer Flugverbotszone für Drohnen und unbemannte Flugsysteme befindet, dem hilft der Blick auf die frei zugängliche, interaktive Online-Karte der Firma FlyNex. Schnell wird ersichtlich, wo z. B. Einflugschneisen von Flugplätzen gelegen sind. Es gibt aber auch Apps, die mit zusätzlichen Funktionen und Informationen auf Flugverbotszonen hinweisen, z. B. myFLY.zone oder DFS-DrohnenApp.In welchen Urlaubsländern darf ich mit meiner Drohne fliegen?
Die Richtlinien für den Betrieb sind von Land zu Land Unterschiedlich, in einzelne Länder, beispielsweise Marokko, dürfen Drohnen gar nicht erst eingeführt werden. Eine hilfreiche Übersicht zu der Gesetzeslage in über 135 Ländern bietet die Seite my-road.de, auf der sich auch Nutzer über ihre Erfahrungen mit Drohnen im Ausland austauschen.Begriffserklärung: | |
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Gimbal | Ein Gimbal ist ein Stabilisierungssystem. Es beschreibt eine Aufhängung, in deren Zentrum sich ein Objekt an zwei zu sich im rechten Winkel stehenden drehbaren Lagern befindet. Mittels der Schwerkraft gleicht dieses System, auch kardanische Aufhängung genannt, Bewegungen aus. Auf Schiffen wird nach diesem Prinzip z. B. der Navigationskompass stabilisiert. Aber auch für Messinstrumente in Flugzeugen wird ein Gimbal eingesetzt. Dieses System findet sich auch in der Kameratechnik wieder. Es wird zum Ausgleich der Kamerabewegung genutzt. Bei Handheld- oder Steady-Cam-Systemen und auch bei Drohnen finden Gimbals, meist mit elektromotorischer Unterstützung, Verwendung. |
FPV | First Person View - Dieser englische Begriff lässt sich mit „Ich-Perspektive“ übersetzen und meint, dass der Pilot der Drohne mittels einer Videobrille aus Sicht der Drohne diese steuert, als würde er im Flieger sitzen. |
RTF | Ready To Fly - „Fertig zum Fliegen“ sind Drohnen mit dieser Bezeichnung. Sie werden nicht als Bausatz, sondern als vollständig zusammengebaut ausgeliefert. Meist muss nur noch der Akku geladen und die Propeller aufgesetzt werden und schon kann der erste Flug beginnen. |
Quadrocopter | Ein Quadrocopter ist eine Drohne bzw. ein Multicopter mit vier Rotoren (quadro gleich vier). Es ist die häufigste Bauart von Drohnen, da sie auf einer einfachen und damit kostengünstigen Konstruktion beruht, die zugleich eine gute Flugstabilität garantiert. Copter mit weniger Rotoren, z. B. Tricopter, weisen schlechtere Flugeigenschaften auf und sind nur mit viel Aufwand stabil zu fliegen. Drohnen mit mehr als vier Rotoren, z. B. Hexacopter oder Octocopter, fordern eine größere Grundform und sind teurer. Hier geht es zur Bestenliste unserer Quadrocopter. |
Hexaocopter | Ist eine Drohne bzw. ein Multicopter mit sechs Rotoren (hexa gleich sechs). Es ist nach den Quadrocoptern eine der häufigsten Bauformen von Drohnen. Die sechs im Kreis angeordneten Rotoren erzeugen eine sehr hohe Flugstabilität und erhöhen die Nutzlast des Copters. Zudem lässt sich das Fluggerät bei Ausfall eines Rotors meist noch sicher zu Boden bringen, was bei Quadrocoptern nicht gegeben ist. Drohnen mit mehr als sechs Rotoren, z. B. Octocopter, sind für große Lasten ausgelegt und finden nur noch im professionellen bzw. gewerblichen Bereich Anwendung, da sie entsprechend teurer sind. Zur Bestenliste unserer Hexacopter geht es hier: Bestenliste |