Hier finden Sie die derzeit besten Fitnessstudios. Die Liste zeigt von Käuferinnen und Käufern gut bewertete Produkte. Auch Testsieger und Preis-Leistungs-Tipps aus Magazinen sind dabei. So geht Transparenz!

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Ratgeber: Fitnessstudios

Fit und fair

Bevor man einen Vertrag mit einem Fitness-Studio abschließt, sollte man sich überlegen, ob das ausgewählte Studio den eigenen Ansprüchen wirklich gerecht wird. Das lässt sich eigentlich nur feststellen, indem man Probestunden in Anspruch nimmt. Die kann man auch dafür nutzen, wichtige Fragen zu klären. Viele Fitness-Studios bieten außerdem Einzelkarten an, so dass man sich nicht gleich längerfristig binden muss. Abgesehen davon, ob man sich in der jeweiligen Studio-Atmosphäre wohlfühlt, gibt es eine Reihe weiterer Auswahlkriterien.

Passt alles?

Wer die Probestunden in seine geplante Trainingszeit legt, kann sich schnell ein Bild davon machen, ob die Anzahl der Geräte zur bevorzugten Tageszeit ausreicht. Vielleicht weiß man bereits, was und mit welchen Zielen man trainieren will. Ein qualifizierter Fitness-Check, den jedes Fitness-Studio am Anfang durchführen sollte, kann den gegenwärtigen Trainingszustand ermitteln und die Ausarbeitung eines individuellen Übungsplans erleichtern. Noch besser wäre es, sich eine sportärztliche Untersuchung zu gönnen. Dabei treten individuelle Schwachstellen zutage, die nach einem bestimmten Training verlangen. Zumindest sollte man Fragen zum Gesundheitszustand zweifelsfrei beantworten können. Wenn vorrangig die Ausdauer trainiert werden soll, müssten im Studio genug Cardio-Geräte bereitstehen, die nicht dauernd besetzt sind, wenn man sie braucht. Bei den Kraftgeräten ist darauf zu achten, dass sie möglichst anpassungsfähig sind, Lehnen oder Hebel müssen verstellbar sein.

Zusatzangebote und Qualifikation

Weiterhin spielen Zusatzangebote bei der Entscheidung für das passende Studio eine Rolle. Viele Fitness-Studios bieten spezielle Trainingskurse an, wie zum Beispiel Indoor-Cycling, Rückentraining, Entspannungsübungen oder Yoga. Manche verfügen sogar über weiträumige Wellness-Oasen. Man sollte sich nicht scheuen, nach der Qualifikation der Trainer und nach dem Prae-Fit-Qualitätssiegel oder einem TÜV-Zertifikat für das Studio zu fragen. Besonders für Anfänger ist außerdem eine individuelle Einweisung und Betreuung unverzichtbar. Unabhängig davon sollte sich ein Trainer regelmäßig im Fitnessbereich umsehen, Sportler auf Trainingsfehler hinweisen und für Fragen zur Verfügung stehen. Je nachdem, was man erwartet, können übrigens Sportvereine mit eigenem Fitness-Center eine gute Alternative zu den kommerziellen Studios sein.

Vertragliches

Hat man das passende Sportstudio gefunden, darf man nicht vergessen, vor Vertragsschluss die Hausordnung und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gründlich durchzulesen, und zwar am besten zu Hause. Beide enthalten nicht selten unliebsame oder unzulässige Klauseln. So darf ein Fitness-Studio seinen Mitgliedern zum Beispiel die Mitnahme eigener Getränke in den Fitnessbereich nicht grundsätzlich verbieten. Wichtig sind auch die Kündigungsvoraussetzungen und die Länge der Vertragslaufzeit. Die Mindestlaufzeit ist am besten möglichst kurz und sollte zwei Jahre auf keinen Fall überschreiten, was eigentlich schon zu lang ist. Manche Studios bieten Mindestvertragslaufzeiten von weniger als sechs Monaten an oder räumen zu Beginn ein Rücktrittsrecht von einer oder zwei Wochen ein. In der Regel verlängert sich der Fitnessvertrag automatisch, wenn er nicht fristgerecht gekündigt wird. Die gegenwärtige Rechtsprechung hält eine automatische Verlängerung um sechs Monate und eine Kündigungsfrist von einem Monat für akzeptabel.

Während die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund früher oft schwer durchzusetzen war, hat der Bundesgerichtshof im Februar 2012 das Recht der Kunden eindeutig gestärkt. Demnach darf der Vertrag mit einem Sportstudio jederzeit aus wichtigem Grund gekündigt werden, und zwar ohne Einschränkungen durch das Fitness-Studio. Abgesehen von gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die keinen Sport zulassen, darf zum Beispiel auch dann außerordentlich gekündigt werden, wenn ein Fitness-Studio seinen Standort wechselt. Bei einer außerordentlichen Kündigung aus gesundheitlichen Gründen reicht die Vorlage eines einfachen ärztlichen Attests. Die Art der Erkrankung muss dem Fitness-Studio nicht mitgeteilt werden. Die Kündigung sollte in jedem Fall schriftlich erfolgen, und zwar per Einschreiben oder durch persönliche Übergabe gegen Eingangsbestätigung. Kündigungen per E-Mail oder Fax genügen im Streitfall nicht.

von Marion Dinse

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