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- Erschienen: 27.02.2015 | Ausgabe: 3/2015
- Details zum Test
„ungenügend“
Nachgewiesen werden konnten Saftkonzentrate und ein Pestizid. Das bedeutete in Kombination mit der Kariesgefahr eine „ausreichende“ Beurteilung der beinhaltenden Stoffe. Die weiteren Mängel waren sogar „ungenügend“. Es fehlten Altersempfehlung und Warnhinweise und die Werbung war teilweise irreführend. Als Reaktion teilte der Anbieter mit, dass auf dem Verpackungsdesign die Werbung „ohne Zuckerzusatz“ entfernt. - Zusammengefasst durch unsere Redaktion.