Inzwischen ist laut Angaben des Herstellers die Rezeptur des Pulvers verändert worden. Insofern ist es auch möglich, dass die beanstandeten Punkte korrigiert sind. Die Stiftung Warentest beklagte an der Originalrezeptur den gemessenen mittleren Zuckergehalt (überwiegend Fruktose) und den damit einhergehenden süßen Geschmack, der Ihr Kind in Richtung „süß“ prägen kann. Das führte zu einem „Ausreichend“ in diesem Testsegment. Für Abwertungen sorgen aber vor allem der Chloratgehalt knapp unter dem Grenzwert sowie ein Deklarationsmangel: Auf der Verpackung ist ein Apfel abgebildet und es ist von natürlichem Aroma die Rede, de facto ist aber nur Apfelaroma im Pulver.
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Stiftung Warentest
- Erschienen: 29.08.2019 | Ausgabe: 9/2019
- Details zum Test
„ausreichend“ (4,5)
Ernährungsphysiologische Qualität (50%): „befriedigend“ (2,7);
Einfluss auf Geschmacksprägung (5%): „ausreichend“ (4,0);
Kritische Stoffe (20%): „ausreichend“ (4,5);
Mikrobiologische Qualität (5%): „sehr gut“ (1,0);
Verpackung (5%): „befriedigend“ (3,2);
Deklaration (15%): „mangelhaft“ (5,0).