„Aufgrund der fehlenden Rückenstütze/Seitenwangen bietet der Sitz bei einem seitlichen Unfall aber keinerlei Aufprallschutz. Selbst bei Fahrzeugen mit Vorhangairbag sollte man nicht auf den Seitenaufprallschutz beim Kindersitz verzichten – in den meisten Fahrzeugen reicht dieser Airbag bei der Auslösung nicht weit genug herunter, um Kinder zu schützen. Außerdem fehlt so die seitliche Abstützung für schlafende Kinder.“
Erschienen: 10.06.2010
Details zum Test
ohne Endnote
„... Durch die fehlende Rückenstütze kann bei einem Seitencrash keinerlei Aufprallschutz gewährleistet werden. Dies gilt auch in Fahrzeugen mit Vorhangairbag, da dieser - für Kinder - meist nicht weit genug herunter reicht. Außerdem gibt es ohne Rückenstütze auch keine Abstützung für schlafende Kinder. Durch die nicht vorhandene Schultergurtführung kann zudem der Gurt unangenehm am Hals des Kindes anliegen (scheuern) und im Falle eines Unfalles auch schwerwiegende Verletzungen hervorrufen. ...“
Info:
Dieses Produkt wurde von ADAC Online in Ausgabe neueren Testbericht erneut getestet mit gleicher Bewertung.
Verlockend, aber ohne ausreichendes Schutzniveau
Wenn das nicht verlockend klingt: Im Online-Shop des Lebensmitteldiscounters Lidl tummeln sich derzeit pünktlich zum Ferienbeginn preisgünstige Kindersitze für Sommerausflüge und Urlaubsfahrten mit der Familie. Die Ultimate Speed Kindersitzerhöhung ist ECE-R44/04 für die Gewichtsklassen II/III zugelassen und kann für Kinder ab 15 Kilogramm Körpergewicht bis zum Ende der Kindersitzpflicht genutzt werden. Das Ganze für geradezu lächerlich 13 EUR und darüber hinaus in einer Ausführung, die einfachste Handhabung verspricht.
Immerhin: Ausgeprägte „Nasen“ zur Gurtführung
Es handelt sich dabei um eine einfach Sitzerhöhung ohne Rückenlehne, Kopfabstützung und Seitenwangen und in einer Kompaktausführung, die überaus schnell im Auto montiert und platzsparend im Kofferraum verstaut werden kann. Befestigt wird dieses Sitzkissen mit den herkömmlichen Autogurten, die nach Auskunft des Herstellers einen kindgerechten Verlauf des Sicherheitsgurtes über die Schulter ermöglichen sollen. Abstand zur Masse der lieblos mit Stoff überzogenen Styropordeckel ganz ähnlicher Bauart schaffen die hohen seitlichen Gurthaken mit ihren „Nasen“ zur Gurtführung. Auf diese Weise kann der Beckengurt beim Crash nicht nach oben rutschen, und die Wahrscheinlichkeit von Bauchverletzungen bei Bremsmanövern erscheint geringer.
Seitenaufprallschutz wird hier sträflich vernachlässigt
Doch der einfachen Handhabung solcher „Booster“ steht ein gravierender Nachteil gegenüber, vor dem insbesondere der ADAC seit Jahren eindrücklich warnt. Vor allem die ECE-Zulassung täuscht Eltern darüber hinweg, dass hier der Seitenaufprallschutz sträflich vernachlässigt wird – obwohl der Gesetzgeber (bislang) keine Einwände dagegen hatte, dass solche Sitze in den Handel gelangen dürfen. Der Club hat sich mehrfach gegen die Booster ausgesprochen und speziell vor dem Ultimate Speed gewarnt – immer mit einer ähnlichen Begründung: Sowohl in Ausgabe 6/2010 als auch kurze Zeit später in Heft 1/2011 strafte er den Sitz wegen seines kompletten Verzichts auf einen Aufprallschutz ab. Doch damit nicht genug. Der Gurt könne auch am Hals des Kindes scheuern und bei einem Unfall schwere Halsverletzungen hervorrufen.
Lieber zu vollwertigen Kindersitzen greifen
Eine weiteres Argument, den Ultimate Speed lieber im Regal zu lassen, liefert nach Club-Erkenntnissen die fehlende Abstützung für schlafende Kinder. Der Einwand des Aufprallschutzes bei Fahrzeugen mit Vorhangairbag greife ebenfalls nicht. Für Kinder, so der ADAC weiter, reiche ein solcher Airbag meist nicht weit genug herunter. Dem Kind fehlt also fast jeglicher Schutz, den Sitzerhöher mit Kopf- und Rückenabstützung und Seitenwangen meist schon ausreichend bieten. Die Empfehlung kann daher nur lauten, auf Sparmodelle wie dieses konsequent zu verzichten. Gute Alternativen sind der Cybex Solution X, der Storchenmühle Solar oder der Britax Römer Kidfix Sict.
Alle Preise verstehen sich inkl. gesetzlicher MwSt. Die Versandkosten hängen von der gewählten Versandart ab, es handelt sich um Mindestkosten. Die Angebotsinformationen basieren auf den Angaben des jeweiligen Shops und werden über automatisierte Prozesse aktualisiert. Eine Aktualisierung in Echtzeit findet nicht statt, so dass der Preis seit der letzten Aktualisierung gestiegen sein kann. Maßgeblich ist der tatsächliche Preis, den der Shop zum Zeitpunkt des Kaufs auf seiner Webseite anbietet.
Mehr Infos dazu in unseren FAQs
Newsletter
Neutrale Ratgeber – hilfreich für Ihre Produktwahl