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- Erschienen: 25.01.2013 | Ausgabe: Nr. 2 (Februar 2013)
- Details zum Test
„ungenügend“
Die „mangelhafte“ Bewertung der Inhaltsstoffe hatte ihren Grund im zugesetzten Zucker. Süße Speisen können die Geschmacksbildung des Kindes stören und zudem zu unerwünschten Mustern im Essverhalten führen. Auch den neuen Zähnen ist Zucker nicht zuträglich. Das Teilergebnis der weiteren Mängel war „befriedigend“. Unnötig war die Deklaration, dass der Kindergrieß ohne Farb- und Konservierungsstoffe hergestellt wurde. Dies ist nach dem Gesetz auch nicht erlaubt. Vermisst wurde auch der Hinweis, dass man den Brei nicht in der Mikrowelle erwärmen sollte. - Zusammengefasst durch unsere Redaktion.