HiKOKI M 8 V2 Test

  • 1 Test
  • 2 Meinungen

  • Ober­fräse
  • Leis­tung: 1150 W

Mangelhaft

5,0

Unsere Note basiert auf Tests und Meinungen.Wie wird die Note berechnet?

Aktuelle Info wird geladen...

Im Test der Fachmagazine

    • Erschienen: 04.12.2020 | Ausgabe: 1/2021
    • Details zum Test

    „mangelhaft“ (5,2)

    Preis/Leistung: -

    12 Produkte im Test

    Pro: überzeugende Ergebnisse beim Arbeiten mit Parallelanschlag und beim Konturenfräsen; kleiner Sichtbereich; Parallelanschlag leicht ungenau.
    Contra: Fräsewechsel umständlich; Absaugung ungünstig, da Stutzen nicht richtig passt; Netzschalter nicht auf dem neuesten Sicherheitsstand - Maschine kann nach Stromunterbrechnung ungewollt anlaufen, daher wurde es abgewertet. - Zusammengefasst durch unsere Redaktion.


Angebote

Wir arbeiten unabhängig und neutral. Wenn Sie auf ein verlinktes Shop-Angebot klicken, unterstützen Sie uns dabei. Wir erhalten dann ggf. eine Vergütung. Mehr erfahren

Kundenmeinungen

5,0 Sterne

2 Meinungen in 1 Quelle

5 Sterne
2 (100%)
4 Sterne
0 (0%)
3 Sterne
0 (0%)
2 Sterne
0 (0%)
1 Stern
0 (0%)

5,0 Sterne

2 Meinungen bei Amazon.de lesen

Bisher keine Bewertungen

Helfen Sie anderen bei der Kaufentscheidung.

Datenblatt

Typ Oberfräse
Leistung 1150 W
Auch zu finden unter folgenden Modellnummern: 7486-934.540.46, 934.540.46, M8V2LXZ

Passende Bestenliste

Aus unserem Magazin

Alle Preise verstehen sich inkl. gesetzlicher MwSt. Die Versandkosten hängen von der gewählten Versandart ab, es handelt sich um Mindestkosten. Die Angebotsinformationen basieren auf den Angaben des jeweiligen Shops und werden über automatisierte Prozesse aktualisiert. Eine Aktualisierung in Echtzeit findet nicht statt, so dass der Preis seit der letzten Aktualisierung gestiegen sein kann. Maßgeblich ist der tatsächliche Preis, den der Shop zum Zeitpunkt des Kaufs auf seiner Webseite anbietet.

Newsletter

  • Neutrale Ratgeber – hilfreich für Ihre Produktwahl
  • Gut getestete Produkte – passend zur Jahreszeit
  • Tipps & Tricks
Datenschutz und Widerruf