Gut

1,8

Gut (1,8)

keine Meinungen
Meinung verfassen

Nachfolgeprodukt: Android 4.0

Google Android 2.1 im Test der Fachmagazine

  • „gut“ (1,8)

    Platz 2 von 2

    „ANDROID ist im Vergleich zu iOS 4 eine offenere und kostengünstigere Plattform. Dies bedingt mehr Freiheiten, denn die Vorauswahl, die sich Apple vorbehält, fällt weg. Allerdings bedeutet das auch mehr Fehlerquellen. Bei der Benutzeroberfläche kommt es stark darauf an, welche UI der Hersteller über die Android-Version legt, Sense von HTC etwa wirkt hier ausgereift und intuitiv.“

  • ohne Endnote

    6 Produkte im Test

    „... Die Aktuelle Version 2.1 hat eigentlich nicht mehr viel mit der ‚kantigen‘ 1.0-Version gemein. Android läuft mittlerweile auf einigen der schnellsten Smartphones, nicht zuletzt, weil Lizenzgebühren wegfallen, da es sich um ein Open Source-OS handelt. Flash wird in den kommenden Monaten nachgereicht und eine Vielzahl von Entwicklern arbeitet ständig an der Verbesserung von Android. HTC spendiert dem OS sogar ein eigenes Frontend mit diversen Verbesserungen - definitiv der Apple-Konkurrent Nummer 1.“


Einschätzung unserer Redaktion

Angeb­lich bedeu­ten­des Update

Die nächste Version des Google-Betriebssystems Android soll schon zu Beginn des nächsten Jahres auf den ersten Handys auftauchen. So wird Android 2.1 als vorinstallierte Version für das Google Nexus One gehandelt, dem ersten direkt vom Internetriesen vertriebenen Android-Smartphone. Nun sind erste Screenshots im Internet aufgetaucht, die angeblich von besagtem Nexus One stammen sollen. Sie zeigen einen ersten Einblick in das, was die Nutzer mit der neuen Version zu erwarten haben – und das scheint ein bedeutenderes Update zu sein.

Bislang galt die Android-Version 2.1 als nur leicht modifizierte Variante des Eclair-Androids 2.0, welches ausschließlich auf dem Motorola Milestone zum Einsatz kommt. Doch glaubt man den Gerüchten, die zunehmend auf Internetblogs verbreitet werden, könnte die Versionsnummer auch gut auf 2.5 oder 3.0 lauten. Denn Android 2.1 soll erheblich weiter entwickelt worden sein und nun viele weitere Möglichkeiten von Google umfassen, auf die das Milestone noch verzichten musste.

Dazu gehört unter anderem ein neues Applikationsmenü. Android verfügt offenbar nicht mehr über die kleine Schaltfläche, welche sich ursprünglich am unteren Rand des Displays befand. Stattdessen findet sich nun eine quadratische Taste mit einem 4x4-Punkte-Raster, die auf beiden Seiten links und rechts von sich noch einmal jeweils zwei Punkte nebeneinander zeigt. Da es sich nur um Screenshots handelt, ist aber unklar, inwiefern diese App-Tasten genau funktionieren. Eventuell stehen die Punkte für Anordnungsmuster der dahinter verborgenen Apps.

Auch das Scrollen durch die Apps soll nun anders funktionieren. Den Berichten zufolge rollen sie nun vom unteren Rand des Bildschirms aus nach oben. Darüber hinaus sollen sich ein Wetter- und ein Nachrichten-Widget mit Tabview im Menü befinden, die Galerie-Applikation soll zudem ebenfalls erweitert worden sein. Nebulös berichten viele Medien von „zahlreichen weiteren Änderungen“, ohne leider weiter konkret zu werden. Es wird also spannend zu sehen sein, was Android 2.1 alles an Neuheiten mit sich bringt, wenn das Betriebssystem dann im Frühjahr 2010 auf den Markt kommt.

von Janko

Aktuelle Info wird geladen...

Passende Bestenliste

Datenblatt zu Google Android 2.1

Freeware k.A.

Aus unserem Magazin

Alle Preise verstehen sich inkl. gesetzlicher MwSt. Die Versandkosten hängen von der gewählten Versandart ab, es handelt sich um Mindestkosten. Die Angebotsinformationen basieren auf den Angaben des jeweiligen Shops und werden über automatisierte Prozesse aktualisiert. Eine Aktualisierung in Echtzeit findet nicht statt, so dass der Preis seit der letzten Aktualisierung gestiegen sein kann. Maßgeblich ist der tatsächliche Preis, den der Shop zum Zeitpunkt des Kaufs auf seiner Webseite anbietet.

Newsletter

  • Neutrale Ratgeber – hilfreich für Ihre Produktwahl
  • Gut getestete Produkte – passend zur Jahreszeit
  • Tipps & Tricks
Datenschutz und Widerruf