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- Erschienen: 29.05.2015 | Ausgabe: 6/2015
- Details zum Test
„befriedigend“
In der Prüfung der Inhaltsstoffe kritisierte man die Verwendung entzündungshemmender Stoffe. Zur weiteren Abwertung im Gesamturteil führten die nicht vollständigen Anwendungs- und Warnhinweise. Als Reaktion auf das Testergebnis teilte der Anbieter der Sonnencreme mit, dass der Abdruck der Hinweise nicht verpflichtend sei. - Zusammengefasst durch unsere Redaktion.