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- Erschienen: 27.02.2015 | Ausgabe: 3/2015
- Details zum Test
„ungenügend“
Ein Pestizid über Diätverordnung sowie verschiedene Saftkonzentrate führten zur Abwertung der Inhaltsstoffe. Das Testergebnis lautete hier „ausreichend“. Als weitere Mängel fielen auf: eine fehlende Altersempfehlung, laut EG-Verordnung nicht erlaubte Werbeaussagen sowie ein Produktdeckel, der klein genug ist, sodass Verschluckungsgefahr besteht. - Zusammengefasst durch unsere Redaktion.