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Wie bewerten Fachmagazine Akkuwischer?Akkubetriebene Wischer gibt es immer häufiger am Markt. Sie sollen das Wischen erleichtern, indem sie hartnäckige Flecken durch rüttelnde Bewegungen oder mittels Walzen entfernen. Die Modelle müssen in erster Linie saubere Ergebnisse beim Wischen erzielen. Wenn sie ebenfalls saugen können, sollte auch diese Funktion überzeugen. Die Akkuwischer benötigen etwas Vorbereitung, das sollte allerdings leicht und schnell von der Hand gehen, ebenso wie die Bedienung. Leider sind die Geräte aber mit 5 bis 6 Kilogramm recht schwer und können beim Wischen einen rutschigen Wasserfilm hinterlassen.
Akkuwischer und -sauger können das Putzen vereinfachen, indem die mechanischen Bewegungen dank Akkukraft ausgeführt werden. Das funktioniert nur bedingt, wie der aktuelle Vergleich der Stiftung Warentest zeigt. Die Geräte kosten viel, die meisten wischen nur zufriedenstellend, lassen sich nicht so gut bedienen und die Reinigung der Modelle selbst ist in der Regel aufwendig.
„Zwei von sieben Akkuwischern putzen gut. Die Geräte sind aber recht umständlich zu bedienen, aufwendig zu reinigen – und mit bis zu 1.000 Euro teuer.“
Was wurde getestet?
Im Vergleich der Stiftung Warentest wurden sechs Akkuwischer und ein Gerät mit Saug- und Wischfunktion näher unter die Lupe genommen. Die Qualitätsurteile reichten von „gut“ bis „mangelhaft“. Nur zwei Akkuwischer konnten mit der Note „gut“ überzeugen.Als Prüfkriterien wurden Wischen (Grundreinigung, Ecken, Kanten, Reichweite), Saugen (Teppich/Hartboden, Ecken/Kanten, Tierhaaraufnahme ...), Handhabung (Anzeigen, Schalter, Befüllen/Entleeren, Reinigung, Akkuwechsel, Ladezeit ...), Umwelteigenschaften (Geräusch auf Hartboden, Stromverbrauch, Wechselbarkeit des Akkus), Haltbarkeit sowie Sicherheit und Schadstoffe herangezogen.
Bei der Produktprüfung konnten Mängel durch Abwertung Einfluss auf das Qualitätsurteil nehmen. Wenn Wischen „befriedigend“ und das Saugen „mangelhaft“ waren, so konnte das Qualitätsurteil nicht besser sein. Zudem wurde das Qualitätsurteil um eine halbe Note abgewertet, wenn die Umwelteigenschaften „ausreichend“ ausfielen.