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Das Grillen von Fisch-, Fleisch- und Gemüsespezialitäten ist – zumal bei sommerlichen Temperaturen – allerorts beliebt. Schließlich lassen sich mit einem Grill nicht nur wohlschmeckende Speisen zubereiten; Grillen ist vielmehr auch eine gesellige Angelegenheit, die mit Familie und Freunden gleichermaßen viel Spaß macht. Nicht jedermann aber kann einen klassischen (Holzkohle-)Grill verwenden. Ein solcher produziert viel Rauch und Ruß und kann so die Nachbarn erheblich stören. Nach den in vielen Bundesländern geltenden Vorschriften ist der Betrieb eines solchen Grills daher nur an bestimmten Örtlichkeiten und unter bestimmten Bedingungen zulässig.