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- Erschienen: 28.03.2013 | Ausgabe: Nr. 4 (April 2013)
- Details zum Test
„ungenügend“
Die Untersuchung auf aromatische Amine war durch den Nachweis des krebserregenden Stoffes MDA positiv. Eine erneute Untersuchung durch ein vom Hersteller beauftragtes Labor konnte dies in derselben Charge jedoch nicht erneut nachweisen. An dessen Stelle stand demnach aber die zinnorganische Verbindung Dibutylzinn. Da eine generelle und eindeutige Bestimmung der Inhaltsstoffe nicht erbracht werden konnte, beide Substanzen aber zur Abwertung führen würden, lautete das Urteil hier nur „ungenügend“. Im Bereich der Materialeigenschaften gab es hingegen nichts zu beanstanden. - Zusammengefasst durch unsere Redaktion.