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- Erschienen: 27.09.2013 | Ausgabe: Nr. 10 (Oktober 2013)
- Details zum Test
„befriedigend“
Die Laborprüfung brachte erhöhte Isothiazolinon-Werte zutage sowie die Verwendung von Formaldehyd und Formaldehydabspaltern. Diese Stoffe sind krebsverdächtig und führen zur Reizung der Schleimhäute. Somit lautete das Urteil bezüglich dieses Kriteriums „ausreichend“. Die Deklaration hingegen erhielt die Note „gut“. Nach Angaben des Herstellers wurden die Marktbestände aufgrund der zu hohen Formaldehydwerte zurückgeholt.
Hinweis: In der Ausgabe 12/2013 wurde das Gesamturteil aufgrund einer neuen Charge im Handel, die geringere Isothiazolinon-Werte aufwies, um eine Note aufgewertet. - Zusammengefasst durch unsere Redaktion.