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- Erschienen: 24.10.2014 | Ausgabe: 11/2014
- Details zum Test
„ungenügend“
Das Testlabor befand den Dr. Krieger's Bienenhonig für „nicht verkehrsfähig“, da er nicht die Vorgaben der Honigverordnung erfüllt. So lag der Gehalt an HMF bei mehr als 40 mg/kg, was nach der Verordnung für Blütenhonig, der nicht aus den Tropen stammt, nicht erlaubt ist. Der Anbieter teilte mit, dass der Grenzwert bei der Abfüllung geprüft wird. Allerdings müssen diese Qualitätsanforderungen bis zum Ende der Mindesthaltbarkeit erfüllt werden. - Zusammengefasst durch unsere Redaktion.