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- Erschienen: 27.04.2012 | Ausgabe: Nr. 5 (Mai 2012)
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„ungenügend“
Der Nachweis von Formaldehyd/-abspaltern und halogenorganischen Verbindungen führte zur massiven Abwertung im Bereich der Inhaltsstoffe. Formaldehyd/-abspalter stehen im Verdacht Krebs zu erregen und kann Allergien auslösen. Aus der großen Gruppe der halogenorganischen Verbindungen erwiesen sich viele als allergieauslösend und einige sogar als krebserzeugend. Generell belasten diese Verbindungen die Umwelt. Weitere Minuspunkte: künstliche Moschus-Düfte und PEG/PEG-Derivate. Im Endergebnis der Inhaltsstoffprüfung lautete das Urteil „ungenügend“. - Zusammengefasst durch unsere Redaktion.