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„Hinstellen und loslegen – das klappt mit Monoblöcken. Doch sie versagen bei großer Hitze. Splitgeräte sind aufwendig einzubauen, kühlen aber meist gut.“Wer sich in unseren heißen Sommern nach echter Abkühlung sehnt, kommt um den Einbau eines Splitgeräts kaum herum. Auch die Experten der Stiftung Warentest finden unter den Testmustern der Monoblöcke keinen, dessen Anschaffung sie empfehlen könnten. Sie produzierten nur „laue Lüftchen“ bei gleichzeitig recht großzügigem Energieverbrauch. In puncto Treibhauswirkung des Kältemittels sind sie aber immerhin durch die Bank „sehr gut“, auch die Installation wird niemanden vor große Herausforderungen stellen. Weiterer Pluspunkt: Die Anschaffungskosten sind im Vergleich zu den Splitgeräten moderat.
Bei den Splitklimaanlagen zeigt sich im aktuellen Test, dass sich ein paar Euro mehr lohnen: Das teuerste Modell im Testumfeld (Daikin) ist gleichzeitig auch das beste. Es glänzt als einziges mit guten Umwelteigenschaften, überzeugt beim Kühlen und auch in der Handhabung. Die Geräte, die nur ein Drittel des Testsiegers kosten, halten die teuren Splitgeräte deutlich auf Distanz. Für den hohen Preis bekommen Sie also auch eine passende Leistung.
Was wurde getestet?
Fünf Monoblock- und fünf Splitgeräte: Im Vergleichstest der Stiftung Warentest wurden vier Aspekte in den Fokus gerückt. Die Umwelteigenschaften, zu denen u. a. die Energieeffizienz und die Treibhauswirkung zählen, wiegen mit 50 Prozent Anteil an der Gesamtnote am schwersten. Die Kühlleistung, Abkühlzeit, Geräuschentwicklung, Luftströmung und Temperaturverteilung werden unter der Teilnote Kühlen subsumiert. Bei der Handhabung spielen Aspekte wie die Installation und Bedienung eine Rolle. Auch die Sicherheit wurde untersucht, floss jedoch nicht in die Gesamtnote ein. Mit Ausnahme eines Monoblocks von AEG schneiden in puncto Sicherheit jedoch auch alle Klimageräte „gut“ oder sogar „sehr gut“ ab.Abwertungen: Erhielt ein Gerät im Prüfpunkt Umwelteigenschaften nur ein „Ausreichend“, so konnte die Gesamtnote bestenfalls eine halbe Note besser ausfallen. Bei „ausreichender“ oder noch schwächerer Kühlleistung konnte das Teilkriterium Kühlen im günstigsten Fall eine halbe Note besser sein. Bei einem „Mangelhaft“ für das Geräusch des Innengeräts wurde das Urteil Kühlen um eine halbe Note abgewertet. Bei einem „Mangelhaft“ bei der Fensterabdichtung wurde die Teilnote für die Handhabung um eine halbe Note abgewertet.