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„Gut die Zähne reinigen – das können auch Modelle preiswerter Drogeriemarken. Wer Wert auf Extras legt, kann bis zu 320 Euro ausgeben.“Putzt teuer besser? Dieser Frage ging die Stiftung Warentest in ihrem aktuellen Test von zehn elektrischen Zahnbürsten nach. Die Preise der Testmuster lagen diesmal weit auseinander - von 12 Euro für eine Bürste von Rossmann bis 320 Euro für eine Luxusbürste von Oral-B. Das Testergebnis zeigt: Gute Modelle können richtig preiswert sein. Sowohl im Prüfpunkt Zahnreinigung als auch im Gesamtergebnis sind sie teilweise kaum schlechter als Bürsten für mehrere hundert Euro.
Die Prüfreihe bestätigt die Ergebnisse aus dem Vorjahr (12/2021): Das Putzergebnis hängt nicht von der Putztechnik ab. Sowohl rotierende als auch stark vibrierende Schallzahnbürsten sind gut. Die rotierenden haben einen runden Bürstenkopf, die Schallzahnbürsten einen länglichen. Beim Kauf einer elektrischen Zahnbürste darf daher Ihr persönliches Putzverhalten den Ausschlag geben. Mit einer Rundkopfzahnbürste müssen Sie jeden Zahn einzeln putzen - gut für Pingelige. Schallzahnbürsten decken wegen ihres länglichen Kopfes mehr Fläche auf einmal ab. Das passt für Bequeme.
Wer eine nachhaltige Produktwahl treffen möchte, sollte auf eine Bürste mit austauschbarem Akku setzen. Nur so lässt sich unnötiger Elektroschrott vermeiden. Im Test war dies nur bei drei von zehn Bürsten der Fall - und auch nur durch den Kundenservice, nicht durch die Nutzerinnen und Nutzer selbst.
Was wurde getestet?
Im Test waren 10 elektrische Zahnbürsten, davon vier mit oszillierend-rotierender Putztechnik und sechs mit Vibration.Die Testergebnisse reichen von „gut“ bis „ausreichend“, von den sechs „guten“ Modellen waren vier mit oszillierend-rotierender Putztechnik. Mit der Note „gut“ (2,0) bewiesen sich zwei Produkte als Testsieger.
Mit 60 Prozent flossen in die Endnote die Testergebnisse zur Zahnreinigung ein, mit 30 Prozent die Handhabung und mit je 5 Prozent die Haltbarkeit und Umwelteigenschaften.
Bestimmte Produktmängel hatten Abwertungen zur Folge. War der Akkutausch weder durch Nutzende noch durch den Kundenservice möglich, wurde die Gesamtnote abgewertet. Lautete das Urteil für die Zahnreinigung „befriedigend“ oder schlechter, konnte das Qualitätsurteil nicht besser sein. Bei „befriedigender“ Handhabung konnte es maximal eine halbe Note besser sein. Lautete die Note für Haltbarkeit „mangelhaft“, konnte das Qualitätsurteil nur eine Note besser sein.