16.05.2024
„Nebenkostenprivileg“ entfällt: Das müssen Sie wissen
Spätestens ab dem 1. Juli ist es vorbei: Das „Nebenkostenprivileg“, über das die Kabelfernsehkosten für Mietwohnungen bisher abgerechnet werden konnten, entfällt. Was das für Vermieter:innen und Mietparteien bedeutet und welche Alternativen es gibt, erfahren Sie hier.
Das Wichtigste in Kürze
- Ab 1. Juli entfällt Nebenkostenprivileg
- Vermietende dürfen Kabelfernsehenkosten nicht mehr auf Mieter:innen umlegen
- Vermietende müssen Bestandsverträge kündigen
- Mieter:innen müssen eigenständig neue Kabelverträge abschließen
- Experten schätzen Mehrkosten: „max. 2 bis 3 Euro/Monat“
Ende für das „Nebenkostenprivileg“: ein Überblick
Über das „Nebenkostenprivileg“ konnten Hauseigentümer:innen und Hausverwaltungen die Kosten für das Kabelfernsehen an die Mietparteien weitergeben. Dies geschah bisher über die Nebenkostenabrechnung. Die Abschaffung des „Nebenkostenprivilegs“ ist bereits seit dem Jahr 2021 mit einer Änderung des Telekommunikationsgesetzes beschlossen. Es existiert allerdings eine Übergangsfrist bis zum 01. Juli 2024. Spätestens ab diesem Zeitpunkt dürfen Vermietende diese Kabelfernsehkosten nicht mehr umlegen. Die Abschaffung soll alternative Fernsehübertragungsarten und den Wettbewerb stärken.
Der Grund: Durch die pauschale Abgabe der Kabelfernsehkosten war die Suche nach alternativen Angeboten wenig lukrativ. Denn auch Parteien, die ihre TV-Sender etwa über Satellit bezogen, mussten die Kosten bezahlen - sie zahlten also doppelt. Mit der Abschaffung des „Nebenkostenprivilegs“ entfällt diese Doppelbelastung.
Bei den Kabelfernsehkosten handelt es sich nicht um die „Rundfunkbeiträge“ (ehemals „GEZ“), mit denen der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland finanziert wird. Dieser wird auf Grundlage des Rundfunkstaatsvertrages und des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages mit Zustimmung aller 16 Landesparlamente durch den „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ erhoben und verwaltet.(Quelle: wikipedia)
Was bedeutet das für Vermietende, Mietparteien und Wohnungseigentümer:innen?
Vermieter:innen dürfen Kabelfernsehkosten ab dem 01.07.2024 nicht mehr auf die Mietparteien eines Hauses als Nebenkosten umlegen und berechnen. Etwaige noch bestehende Sammelversorgungsverträge sollten sie daher kündigen.
Mietparteien haben jetzt die freie Wahl, über welche Empfangsart sie in Zukunft Fernsehen wollen. Allerdings müssen sie sich auch selbst darum kümmern, eine für sie geeignete Technik und einen passenden Anbieter zu wählen. Entscheiden Sie sich gegen den Kabelempfang, wird der Kabelfernseh-Anschluss in der Regel technisch gesperrt. Wer Telefon und Internet weiterhin per Kabelanschluss erhalten, aber auf das Kabelfernsehen verzichten möchte, muss sich mit dem jeweiligen Anbieter in Verbindung setzen. Dieser muss dann eine entsprechende Filterdose anbringen.
Wohnungseigentümer:innen sind weiterhin an das gebunden, was die Eigentümergemeinschaft beschließt. Gesetzlich besteht ein Sonderkündigungsrecht zum 30.06.2024, wenn die Eigentümergemeinschaft einen Beschluss fasst, laufende Mehrnutzerverträge für Kabelfernsehempfang zu kündigen. Beschließt sie das nicht, laufen die Verträge weiter. Für Wohnungseigentümer, die ihre Eigentumswohnungen vermietet haben, bedeutet das allerdings, dass sie selbst zwar die Kosten für das Kabelfernsehen in ihrem Hausgeldanteil mittragen müssen, sie aber nicht auf ihre Mieter:innen umlegen können. Da greift wieder der Wegfall des Nebenkostenprivilegs.
Kabelfernsehen mit Bürgergeld
Durch die Abschaffung des „Nebenkostenprivilegs“ entfällt die Auflistung in den Nebenkosten. Die Kosten werden damit nicht mehr vom Amt übernommen. Diese müssen Sie ab dem 1. Juli selbst tragen.
Kabelfernsehkosten: Wie hoch werden sie ausfallen?
Wer weiterhin Kabelfernsehen empfangen möchte, muss zwar mit steigenden Kosten rechnen - allerdings in einem überschaubaren Rahmen. Die Experten der Verbraucherzentrale schätzen die Mehrkosten auf „maximal 2 bis 3 Euro pro Monat“. Die Kosten für einen Einzelnutzervertrag sollen bei etwa 8 bis 10 Euro im Monat liegen.
Vorsicht vor „Medienberater:innen“
Leider sind im Zuge dieser Umstellung viele freiberufliche Verkäufer:innen als sogenannte „Medienberater“ auf Provisionsbasis unterwegs, und versuchen mit mehr oder weniger seriösen Mitteln und teilweise sogar Drohungen Menschen zu Vertragsabschlüssen für Fernseh- oder auch Internet-Versorgung zu bewegen. Lassen Sie niemand in Ihre Wohnung und unterschreiben Sie bitte nichts an der Wohnungstür. Sie haben genug Zeit, sich selbst um einen Anbieter zu kümmern, niemand schaltet über Nacht Ihren Fernsehempfang ab. Weitere wichtige Tipps und Hinweise finden Sie bei der Verbraucherzentrale.
Antenne, Satellit, Internet: Das sind die Kabelfernsehen-Alternativen
Möchten Sie weiterhin klassisches Kabelfernsehen aus der „Dose“ nutzen, bietet Ihnen etwa Vodafone mit seinem „GIGATV Cable“ ein Angebot. Kabel-Sender erhalten Sie aber auch auf anderen Wegen. Neben Antennen- oder Satellitenfernsehen haben Sie die Möglichkeit, auf sogenanntes IPTV (Internet Protocol Television) zuzugreifen. Hierbei werden Sender per Internet an Ihren Fernseher übertragen. Zu den gängigen Anbietern zählen beispielsweise die Telekom, 1&1 oder O₂. Der Vorteil dabei: Neben öffentlichen und privaten Sendern stehen Ihnen weitere Programme und der Zugriff auf Streaming-Angebote zur Verfügung. Nachteilhaft ist allerdings, dass nicht nur laufende Kosten entstehen: Streaming verbraucht einer Untersuchung zufolge ebenfalls mehr Energie als andere Sendewege.
Informationen zu den Alternativen erhalten Sie über die „orangen Punkte“.
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