Wäscheständer mit einer großzügigen Trockenlänge sind zwar praktisch – immerhin lässt sich auf ihnen die nasse Wäsche komfortabel verteilen. Doch die meisten Modellen sind unhandlich und schwer und lassen sich daher kaum verstellen – mit einer Ausnahme. Denn der Flügelwäschetrockner Wings 3774012100 von Wenko ist nicht nur leichter als manch einer seiner Kollegen, sondern auch recht schmal – ohne dass dabei auf Trockenlänge verzichtet werden muss.
Ein großer Wäscheständer kann mitunter gut und gern vier Kilogramm wiegen, die Breite wiederum beträgt bei ihnen nicht selten deutlich über 60 Zentimeter. Dies hat den Nachteil, dass sich die Ständer nur mit viel Mühe in der Wohnung verstellen lassen, besonders happig wird die Situation meist, wenn der Ständer bei einsetzendem Regen vom Balkon durch die Balkontür in die Wohnung geholt werden muss – in vielen Fällen eine recht knifflige Angelegenheit. Der Wenko macht dies seinen Benutzern wesentlich leichter, und zwar buchstäblich. Er wiegt lediglich 2,4 Kilogramm, die Breite wiederum beläuft sich bei ihm auf 55 Zentimeter. Letzteres bedeutet, dass es weniger Schwierigkeiten bereitet, den Ständer mit den Armen zu umfassen und sicher von einem Ort zum anderen zu schleppen, außerdem dürfte er locker durch die meisten Balkontüren passen. Die schmale und leichte Bauweise geht dabei nicht auf Kosten der Gesamt-Trockenlänge, die mit 16 Metern sehr großzügig ausfällt. Selbst bei großen Waschmaschinen lässt sich auf dem Wenko eine komplette Waschmaschinenfüllung unterbringen. Anschließend wiederum kann der Wäscheständer auf ein handliches Maß zusammengeklappt werden. Gefertigt wird er aus Aluminium, gegen einen Einsatz im Außenbereich spricht demnach ebenfalls nichts.
Unterm Strich macht der Wenko einen sehr ordentlichen Eindruck, der Hersteller betont ausdrücklich, dass es sich bei ihm um ein besonders stabiles Exemplar handelt. Dies sollte man als Kunde allerdings auch erwarten dürfen, denn mit aktuell rund 65 EUR (Amazon) werden sich bestimmt nicht wenige die Anschaffung des Haushaltshelfern mit Fug und Recht vorher gründlich überlegen.
04.06.2012