Für weniger Stoppeln im Bad
Der Bartschneider Remington MB6850 ist mit einer speziellen Vakuum-Technologie ausgestattet, die dafür sorgt, dass die abgeschnittenen Barthaare in einer Kammer des Geräts landen. Diese Funktion dürfte so gut wie jeden ansprechen, der sich schon oft über Stoppeln in Waschbecken und Badezimmer nach einer Trockenrasur geärgert hat. Darüber hinaus könnte das Produkt vor allem für kräftige Bärte geeignet sein, da es laut Kundenmeinungen viel Power mitbringt.
Ausstattung ohne große Mängel
Das spezielle Vakuumsystem ist eine brauchbare Erfindung, die laut Hersteller bis zu 95% aller Barthaare erfasst. Die Verbraucher sind zwar überwiegend zufrieden mit dieser Funktion; können aber eine so hohe Leistungsquote nicht feststellen. Ein Teil der abgeschnittenen Barthaare landet wie gewohnt im Becken und drumherum. Dass es sich dabei offenbar um wesentlich weniger Stoppeln als vorher handelt, wird sehr freudig aufgenommen. Das Produkt bringt zwei verschiedene Aufsteckköpfe mit: Der breite Kopf (32 mm) sollte sich vor allem für die herkömmlichen Anwendungen eignen. Der schmale Kopf (20 mm) könnte sich für das Erreichen von unzugänglichen Stellen gut machen. Zusätzlich könnte die Titanbeschichtung der Klingen vermutlich für deren Langlebigkeit sorgen. Vorteilhaft erscheint der Gebrauch in Netz- und Akkubetrieb. Das das Produkt mit einem Lithium-Akku betrieben wird, hat man eine relativ lange Akkulaufzeit (60 min) und eine verhältnismäßig kurze Ladezeit (120 min). Darüber hinaus bietet die Möglichkeit der Stromversorgung aus der Steckdose einen spontanen Einsatz mit einem Akku, der nicht aufgeladen sein muss. Für verschiedene Styles könnte der aufsteckbarer Kamm mit Lock-Funktion dienen, da mit ihm unterschiedliche Längeneinstellungen (2 – 18 mm) möglich sind.
Zufriedenheit zum fairen Preis
Für einen Preis von 68 Euro kann sich das Produkt sehen lassen. Die überwiegende Zufriedenheit mit der Schnittleistung und der wohl angenehmen Handhabung sprechen für einen brauchbaren Artikel. Der geforderte Betrag ist somit ohne Weiteres gerechtfertigt.