klarmobil Mobilfunk-Provider Test

  • 6 Tests
  • 136 Meinungen

ohne Endnote

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Im Test der Fachmagazine

  • „ausreichend“ (3,59)

    Preis/Leistung: „ausreichend“ (3,60)

    Platz 3 von 4

    Netz: „befriedigend“ (3,31);
    Telefonie: „befriedigend (2,98);
    Daten: „ausreichend“ (4,10);
    Service: „ausreichend“ (3,94);
    Preis/Leistung: „ausreichend“ (3,60).

  • „befriedigend“ (3,04)

    Preis/Leistung: „befriedigend“ (2,81)

    Platz 3 von 5

    Service (50%): „befriedigend“ (3,26); „Die Kundenbewertung beim Service setzt klarmobil ins Mittelfeld.“
    Preis/Leistung (50%): „befriedigend“ (2,81); „Haarscharf schrammt klarmobil bei Preis-Leistung an der Note ‚Gut‘ vorbei.“

  • ohne Endnote

    8 Produkte im Test

    „Plus: Flexibilität bei der Netzwahl; attraktive Tarife für Smartphone und Tablet-Nutzer mit flexiblen Laufzeiten; aktuelle Smartphones mit Tarif zu attraktiven Paketpreisen; gute Vertriebsstruktur.
    Minus: keine Auslandspakete; Webseite etwas überladen.“

  • „mangelhaft“ (5,34)

    Platz 14 von 14

    „Dreimal ‚mangelhaft‘, einmal ‚ausreichend‘ - das sagt alles über Klarmobil. Besonders schlecht kommt der Service weg. Außerdem bemängelten Kunden Werbeanrufe und inkompetente Berater.“

  • connect-check: 4 von 5 Sternen

    Platz 2 von 9

    Tarife: 4 von 5 Sternen;
    Extras: 4 von 5 Sternen;
    Netz: 5 von 5 Sternen.

  • 63,4%

    Platz 6 von 14

    Serviceanalyse (50%): 50,5%;
    Konditionenanalyse (50%): 76,4%.


Kundenmeinungen

1,0 Stern

136 Meinungen (32 ohne Wertung) in 1 Quelle

5 Sterne
1 (1%)
4 Sterne
0 (0%)
3 Sterne
0 (0%)
2 Sterne
1 (1%)
1 Stern
102 (75%)
  • 13.12.2024 von F.V.

    betrügerisches Verhalten bei Klarmobil

    • Nachteile: besonders schlecht und langsam bei Kündigungen, E-Mails bleiben unbeantwortet, Anfragen per Kontaktformular werden ignoriert
    Man bekommt ständig ungebetene Werbeanrufe. Mir ist nun sogar ein Vertrag für einen Drittanbieter untergeschoben worden obwohl ich deutlich abgelehnt habe. Auf Anfragen kommt keine Reaktion, ich kann nur jedem abraten dort Kunde zu werden
    Antworten
  • 30.11.2024 von Lena_zmmrmnn

    Unprofessionell und intransparent

    • Nachteile: besonders schlecht und langsam bei Kündigungen, E-Mails bleiben unbeantwortet, Anfragen per Kontaktformular werden ignoriert
    Meine Erfahrung mit klarmobil war durchweg enttäuschend. Mir wurden telefonisch Verträge „aufgequatscht“, die ich weder abschließen wollte noch jemals schriftlich bestätigt habe. Trotz mehrfacher Versuche, diese Angelegenheiten zu klären, blieben die Verträge unangetastet und offen, was zu unnötigem Chaos und Stress führte. Transparenz und Fairness scheinen hier Fremdwörter zu sein. Ich kann nur jedem raten, äußerst vorsichtig zu sein und sich alles schriftlich bestätigen zu lassen – besser noch: einen großen Bogen um klarmobil zu machen.
    Antworten
  • 06.11.2024 von Johu

    Tarifänderung vorgetäuscht

    • Nachteile: E-Mails bleiben unbeantwortet
    Ich habe bei Klarmobil einen Mobilfunkvertrag von monatlich 15,99 € für 24 Mon. abgeschlossen. Nach einigen Monaten wurde ohne meine Zustimmung der Tarif auf 20,35€ geändert. Angeblich hätte ich diese Änderung beantragt. Ich forderte Klarmobil auf mir hierfür einen Nachweis zu senden. Habe diesen mehrmals angefordert und nie bekommen. Jedoch wurden mir die Kosten weiterhin berechnet. Auf diverse Emails kam dann nur die Antwort, dass diese innerhalb von 6 Werktagen beantwortet werden. Es kam keine Antwort. Wahrscheinlich meinte Klarmobil nicht 6 Werktage sondern 6 Jahre.
    Ich kann nur vor Klarmobil warnen. Würde nie mehr dort einen Vertag abschließen.
    Antworten
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Unser Fazit

Pro­vi­der sägt am eige­nen Ast: Bei Wenig­nut­zung 1 Euro zah­len

Der Mobilfunk-Provider klarmobil macht sich derzeit bei seinen Kunden nicht nur Freunde. Wie das Online-Magazin Golem berichtet, verlangt das Unternehmen ab dem 1. Juli 2009 auch von seinen Bestandskunden eine Nutzungsgebühr in Höhe von 1 Euro, wenn diese in einem Monat weniger als 3 Euro Umsatz erzeugt haben. Wer nach dem 1. Februar 2009 Neukunde bei klarmobil wurde, musste diese Kosten bereits bezahlen.

Ab dem 1. Juli 2009 gilt daher: Wer das Pech hat, in einem Monat nur für 2,99 Euro Telefongespräche zu führen und SMS zu versenden, der muss zusätzlich noch einmal 1 Euro „Nutzungsgebühr“ bezahlen. Das Unternehmen hat allerdings in einer uns vorliegenden Stellungnahme verlautbaren lassen, dass nur zwei Prozent der Kunden betroffen seien. Alle anderen Kunden erzeugten ohnehin mehr als 3 Euro Umsatz im Monat. klarmobil-Kunden, die keine entsprechende E-Mail erhalten hätten, könnten den Service nach wie vor zu den alten AGB nutzen. Der Schritt sei notwendig gewesen, da dem Anbieter allein für die Bereitstellung und Kontopflege fortlaufende Kosten entstünden, die gedeckt werden müssten - im Interesse aller Kunden sei eine Subvention einzelner Kunden nicht möglich.

Dennoch handelt es sich dabei im Grunde um die Einführung einer Art Mindestumsatz nun auch für die Bestandskunden - auch wenn es nur einen Teil der Kunden effektiv betrifft. Besonders pikant wird das Ganze durch die Tatsache, dass ausgerechnet klarmobil in den Medien aggressiv mit Slogans wie „Wenn ich nicht telefonier´, zahl i nix, A***lecken! " wirbt – übrigens noch immer auf deren Website als TV-Spot abrufbar. Mit „zahl i nix“ ist es jetzt aber nicht mehr weit her...

von Janko

Gericht kas­siert ver­brau­cher­feind­li­che AGB

klarmobilMobilfunkanbieter dürfen das Widerrufsrecht in ihren Geschäftsbedingungen nicht ohne weiteres einschränken. In einem Urteil gegen den Provider klarmobil hat das Landgericht Kiel klargestellt, dass Kunden auch nach der Nutzung von Mobilfunkleistungen die gesetzliche Frist von 14 Tagen in Anspruch nehmen können. Dies hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bekannt gegeben.

Dieser hatte gegen den Anbieter klarmobil geklagt, weil in dessen Geschäftsbedingungen das gesetzliche Widerrufsrecht eingeschränkt wurde. Laut der entsprechenden Klausel sollte das Widerrufsrecht vorzeitig erlöschen, wenn das Unternehmen „mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hat oder der Kunde selbst diese veranlasst hat.“ Dazu zählten auch die schlichte Benutzung der SIM-Karte oder ein Antrag auf Rufnummernmitnahme.

klarmobil argumentierte mit einem ähnlich lautenden Passus in Paragraf 312d des Bürgerlichen Gesetzbuches. Diese Regelung sei aber nur auf unteilbare Dienstleistungen anwendbar, nicht jedoch auf Mobilfunkverträge, entschied das Landgericht Kiel. Das Widerrufsrecht dürfe nicht eingeschränkt werden, wenn der Vertrag problemlos aufgelöst werden könne. Die bis zu dem Widerruf erbrachten Leistungen seien schließlich ohne weiteres abrechenbar.

Das Gericht erklärte darüber hinaus noch zehn weitere Klauseln der Geschäftsbedingungen für unzulässig. Das Unternehmen hatte Medienberichten zufolge aber bereits während des Verfahrens die Unterlassungsansprüche des vzbv gegen diese zehn Klauseln anerkannt. Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, dürfte aber trotzdem weitreichende Wirkung zeigen: Gerade die Klausel bezüglich des Widerrufsrechts ist bei zahlreichen Mobilfunkprovidern sehr beliebt.

von Janko

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Weiterführende Informationen zum Thema klarmobil Mobilfunk-Provider können Sie direkt beim Hersteller unter klarmobil.de finden.

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