klarmobil Mobilfunk-Provider Test

  • 6 Tests
  • 134 Meinungen

ohne Endnote

Aktuell gibt es nicht genug Tests oder Meinungen für eine Note.Warum hat das Produkt keine Endnote?

Im Test der Fachmagazine

  • „ausreichend“ (3,59)

    Preis/Leistung: „ausreichend“ (3,60)

    Platz 3 von 4

    Netz: „befriedigend“ (3,31);
    Telefonie: „befriedigend (2,98);
    Daten: „ausreichend“ (4,10);
    Service: „ausreichend“ (3,94);
    Preis/Leistung: „ausreichend“ (3,60).

  • „befriedigend“ (3,04)

    Preis/Leistung: „befriedigend“ (2,81)

    Platz 3 von 5

    Service (50%): „befriedigend“ (3,26); „Die Kundenbewertung beim Service setzt klarmobil ins Mittelfeld.“
    Preis/Leistung (50%): „befriedigend“ (2,81); „Haarscharf schrammt klarmobil bei Preis-Leistung an der Note ‚Gut‘ vorbei.“

  • ohne Endnote

    8 Produkte im Test

    „Plus: Flexibilität bei der Netzwahl; attraktive Tarife für Smartphone und Tablet-Nutzer mit flexiblen Laufzeiten; aktuelle Smartphones mit Tarif zu attraktiven Paketpreisen; gute Vertriebsstruktur.
    Minus: keine Auslandspakete; Webseite etwas überladen.“

  • „mangelhaft“ (5,34)

    Platz 14 von 14

    „Dreimal ‚mangelhaft‘, einmal ‚ausreichend‘ - das sagt alles über Klarmobil. Besonders schlecht kommt der Service weg. Außerdem bemängelten Kunden Werbeanrufe und inkompetente Berater.“

  • connect-check: 4 von 5 Sternen

    Platz 2 von 9

    Tarife: 4 von 5 Sternen;
    Extras: 4 von 5 Sternen;
    Netz: 5 von 5 Sternen.

  • 63,4%

    Platz 6 von 14

    Serviceanalyse (50%): 50,5%;
    Konditionenanalyse (50%): 76,4%.


Kundenmeinungen

1,0 Stern

134 Meinungen (32 ohne Wertung) in 1 Quelle

5 Sterne
1 (1%)
4 Sterne
0 (0%)
3 Sterne
0 (0%)
2 Sterne
1 (1%)
1 Stern
100 (75%)
  • 06.11.2024 von Johu

    Tarifänderung vorgetäuscht

    • Nachteile: E-Mails bleiben unbeantwortet
    Ich habe bei Klarmobil einen Mobilfunkvertrag von monatlich 15,99 € für 24 Mon. abgeschlossen. Nach einigen Monaten wurde ohne meine Zustimmung der Tarif auf 20,35€ geändert. Angeblich hätte ich diese Änderung beantragt. Ich forderte Klarmobil auf mir hierfür einen Nachweis zu senden. Habe diesen mehrmals angefordert und nie bekommen. Jedoch wurden mir die Kosten weiterhin berechnet. Auf diverse Emails kam dann nur die Antwort, dass diese innerhalb von 6 Werktagen beantwortet werden. Es kam keine Antwort. Wahrscheinlich meinte Klarmobil nicht 6 Werktage sondern 6 Jahre.
    Ich kann nur vor Klarmobil warnen. Würde nie mehr dort einen Vertag abschließen.
    Antworten
  • 26.10.2024 von R.J.Hammerbauer

    Achtung Abzocke mit Zusatzleistungen und versteckten Rechnungen

    Ich bin mit mehreren Verträgen schon seit 2005 bei klarmobil und habe mit der Verlängerung der Verträge keine guten Erfahrungen gemacht. Man bekommt nicht annähernd einen Tarif wie die sog. "Erstkunden".
    Wie jedoch bei einem Vertrag die sog. Zusatzangebote über nervige Telefonanrufe geradezu untergejubelt wurden, ist der absolute Hammer. Es wurden Leistungen über Zusatzangebote in regelmäßigen Abständen (angeblich 1 Monat gratis) versprochen, welche nur aktiv werden, wenn man den Link in der E-Mail anklickt. Das waren z.B. Auditheka 1 Monat, Relax Guru 1 Monat, Norton Security 1 Monat, waipu.tv Comfort 1 Monat und Yumpu News Single. ==> Pfiffkäse.... die Verträge, welche nur über die hinterlegte E-Mail mit einem Hinweis auf das Postfach übermittelt wurden, hätte man widerrufen müssen, auch wenn man am Telefon immer nein gesagt hat und keine Zusendung von Zusatzangeboten wolle. ALLE Beträge der o.g. Basisleistungen sind seit 2023 abgebucht worden, wobei die entsprechende Rechnung nicht offen sichtbar war, sondern ganz versteckt hinter dem Button Rechnung 1 extra anzuklicken war. In der Übersicht war nur die Rechnung über die Telefonkosten vorhanden! Die Abbuchungen erfolgten dann zeitversetzt zu den Telefonabrechnungen, damit man das nicht gleich bemerkt. Die Rechnungen waren in der Höhe fast gleich, daher wurde das nicht gleich bemerkt. Ich habe keines von den o.g. Zusatzangeboten aktiv bestellt, aber die Beträge wurden regelmäßig abgebucht. Eine telefonische Reklamation wurde nur "lachend" abgewiesen.
    Eine unglaublich versteckte Abzocke, ich werde nach und nach ALLE Verträge kündigen.
    Datum der Erfahrung: 23. Oktober 2024
    Antworten
  • 10.09.2024 von Miloschmilo2014

    Mieser geht es nicht!!! Finger weg!!!!

    • Nachteile: besonders schlecht und langsam bei Kündigungen, E-Mail- und Online-Support macht einen mit falschen Textbausteinen wahnsinnig, E-Mails werden kaum beantwortet, E-Mails bleiben unbeantwortet, Anfragen per Kontaktformular werden ignoriert
    ... Ich bestellte ein iPhone im Vertrag, die einmalige Zahlung betrug laut Webseite 49 Euro!
    Bestellt über klarmobil! Ich bekam eine saftige Rechnung über 684 Euro von freenet! Was soll das ?!
    Das ist aber noch nicht alles! Nein die Hotline ist der grösste Witz! Die Mitarbeiter sprechen kein richtiges deutsch, sie werden laut und legen auf!

    Ich fasse zusammen: Ich mache einen Vertrag bei klarmobil, bekomme eine Rechnung von freenet für das Gerät über 684 Euro! Man kann aber nicht mal Anrufen bei freenet, wenn man weder Kunden noch Handynummer direkt von freenet hat! Keiner fühlt sich angesprochen! Sauerei!!!
    Antworten
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Unser Fazit

Pro­vi­der sägt am eige­nen Ast: Bei Wenig­nut­zung 1 Euro zah­len

Der Mobilfunk-Provider klarmobil macht sich derzeit bei seinen Kunden nicht nur Freunde. Wie das Online-Magazin Golem berichtet, verlangt das Unternehmen ab dem 1. Juli 2009 auch von seinen Bestandskunden eine Nutzungsgebühr in Höhe von 1 Euro, wenn diese in einem Monat weniger als 3 Euro Umsatz erzeugt haben. Wer nach dem 1. Februar 2009 Neukunde bei klarmobil wurde, musste diese Kosten bereits bezahlen.

Ab dem 1. Juli 2009 gilt daher: Wer das Pech hat, in einem Monat nur für 2,99 Euro Telefongespräche zu führen und SMS zu versenden, der muss zusätzlich noch einmal 1 Euro „Nutzungsgebühr“ bezahlen. Das Unternehmen hat allerdings in einer uns vorliegenden Stellungnahme verlautbaren lassen, dass nur zwei Prozent der Kunden betroffen seien. Alle anderen Kunden erzeugten ohnehin mehr als 3 Euro Umsatz im Monat. klarmobil-Kunden, die keine entsprechende E-Mail erhalten hätten, könnten den Service nach wie vor zu den alten AGB nutzen. Der Schritt sei notwendig gewesen, da dem Anbieter allein für die Bereitstellung und Kontopflege fortlaufende Kosten entstünden, die gedeckt werden müssten - im Interesse aller Kunden sei eine Subvention einzelner Kunden nicht möglich.

Dennoch handelt es sich dabei im Grunde um die Einführung einer Art Mindestumsatz nun auch für die Bestandskunden - auch wenn es nur einen Teil der Kunden effektiv betrifft. Besonders pikant wird das Ganze durch die Tatsache, dass ausgerechnet klarmobil in den Medien aggressiv mit Slogans wie „Wenn ich nicht telefonier´, zahl i nix, A***lecken! " wirbt – übrigens noch immer auf deren Website als TV-Spot abrufbar. Mit „zahl i nix“ ist es jetzt aber nicht mehr weit her...

von Janko

Gericht kas­siert ver­brau­cher­feind­li­che AGB

klarmobilMobilfunkanbieter dürfen das Widerrufsrecht in ihren Geschäftsbedingungen nicht ohne weiteres einschränken. In einem Urteil gegen den Provider klarmobil hat das Landgericht Kiel klargestellt, dass Kunden auch nach der Nutzung von Mobilfunkleistungen die gesetzliche Frist von 14 Tagen in Anspruch nehmen können. Dies hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bekannt gegeben.

Dieser hatte gegen den Anbieter klarmobil geklagt, weil in dessen Geschäftsbedingungen das gesetzliche Widerrufsrecht eingeschränkt wurde. Laut der entsprechenden Klausel sollte das Widerrufsrecht vorzeitig erlöschen, wenn das Unternehmen „mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hat oder der Kunde selbst diese veranlasst hat.“ Dazu zählten auch die schlichte Benutzung der SIM-Karte oder ein Antrag auf Rufnummernmitnahme.

klarmobil argumentierte mit einem ähnlich lautenden Passus in Paragraf 312d des Bürgerlichen Gesetzbuches. Diese Regelung sei aber nur auf unteilbare Dienstleistungen anwendbar, nicht jedoch auf Mobilfunkverträge, entschied das Landgericht Kiel. Das Widerrufsrecht dürfe nicht eingeschränkt werden, wenn der Vertrag problemlos aufgelöst werden könne. Die bis zu dem Widerruf erbrachten Leistungen seien schließlich ohne weiteres abrechenbar.

Das Gericht erklärte darüber hinaus noch zehn weitere Klauseln der Geschäftsbedingungen für unzulässig. Das Unternehmen hatte Medienberichten zufolge aber bereits während des Verfahrens die Unterlassungsansprüche des vzbv gegen diese zehn Klauseln anerkannt. Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, dürfte aber trotzdem weitreichende Wirkung zeigen: Gerade die Klausel bezüglich des Widerrufsrechts ist bei zahlreichen Mobilfunkprovidern sehr beliebt.

von Janko

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Weiterführende Informationen zum Thema klarmobil Mobilfunk-Provider können Sie direkt beim Hersteller unter klarmobil.de finden.

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