-
- Erschienen: 24.04.2015 | Ausgabe: 5/2015
- Details zum Test
„ungenügend“
Das Produkt von Beckmann & Brehm konnte in keinen der getesteten Kriterien wirklich überzeugen. Das Kriterium Inhaltsstoffe schnitt mit der Note „ungenügend“ ab. Die Deklaration hingegen immerhin mit „befriedigend“. Als gravierend sahen die Prüfer vor allem das Vorhandensein von Uran, Chlorat/Perchlorat und den polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen an. Einige Stoffe der letzteren Gruppe gelten zudem als krebserregend. - Zusammengefasst durch unsere Redaktion.