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- Erschienen: 30.08.2013 | Ausgabe: Nr. 9 (September 2013)
- Details zum Test
„ausreichend“
Die Praxis wurde mit „ausreichend“ beurteilt. Gründe dafür waren u.a. die fehlende Angabe zur Eignung, die zu geringe Aufnahmekapazität sowie die leichte Rücknässung. Für die Testerinnen war das Produkt „gut“. In der Materialprüfung gelang der Nachweis von halogenorganischen Verbindungen, die teilweise als gesundheitsschädlich gelten. Unter den weiteren Mängeln wurden optische Aufheller abgewertet, auch wenn diese nicht mit der Haut in Kontakt kommen. - Zusammengefasst durch unsere Redaktion.