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Nach welchen Kriterien wurden die Fahrradschlösser von der Stiftung Warentest geprüft?Geknackt werden kann jedes Schloss. Entscheidend ist, wie viel Zeit sich Langfinger für das Diebesgut nehmen. Die Stiftung Warentest setzt das Limit bei 3 Minuten. In diesem Zeitfenster müssen die Testschlösser jeglichen Aufbruchversuchen standhalten.
Ein hoher Aufbruchschutz allein macht noch keinen Testsieger. Beweisen müssen sich die Schlösser auch im täglichen Gebrauch (Handling und Haltbarkeit im Dauereinsatz) sowie bei der Schadstoffprüfung. Erzielt ein Schloss in den Prüfkapiteln Aufbruchschutz oder Schadstoffe ein „Mangelhaft“, kann das Gesamturteil nicht besser sein. Bei „ausreichender“ Aufbruchsicherheit oder Haltbarkeit kann das Gesamtergebnis höchstens eine halbe Note besser ausfallen.