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- Erschienen: 28.06.2013 | Ausgabe: Nr. 7 (Juli 2013)
- Details zum Test
„ungenügend“
Die größte Abwertung in der Inhaltsstoffprüfung gab es für das möglicherweise das Erbgut verändernde aromatische Amin p-Aminophenol. Nach EU-Chemikalienrecht ist dieses als CMR-Stoff eingestuft und darf nicht in Kosmetika verwendet werden. Allerdings sind die Bewertungen der potenziell gefährlichen Stoffkonzentrationen nicht eindeutig. Weitere Auffälligkeiten: Das Färbemittel Resorcin ist hautreizend und kann möglicherweise Veränderungen an Chromosomen hervorrufen. Nachgewiesen wurden zudem PEG/PEG-Derivate. In der Verpackung befanden sich umweltbelastende PVC/PVDC/chlorierte Verbindungen. - Zusammengefasst durch unsere Redaktion.