Die Vodafone-Version des Samsung SGH-J700v wird als „Jugendschutz-Handy“ verkauft, da spezielle Sperrfunktionen dafür sorgen, dass keine jugendgefährdenden Inhalte auf das Handy gelangen können. Dabei lauert die Gefahr ganz woanders: Im Handy selbst. Laut einem Test des Magazins Computer Bild enthalten die Kopfhörer einen Weichmacher-Anteil von immerhin 3,97 Prozent. Zum Vergleich: Eine EU-Richtlinie erlaubt seit 1999 in Kinderartikeln nur weniger als 0,1 Gewichtsprozent Weichmacher, das Umweltbundesamt spricht sich sogar grundsätzlich gegen die Verwendung des Weichmachers DINP (Diisononylphthalat) aus, der hier zur Anwendung kommt.
Nun ist das Samsung SGH-J700v kein Kinderspielzeug, weshalb die Richtlinie für das Handy keinerlei rechtliche Grundlage bildet. Gleichwohl zeigt der Vergleich, dass das Handy nicht in die Hände kleiner Kinder gehört – auch wenn die Jugendschutzsperren des Mobiltelefons dazu verlocken könnten. Zumindest aber sollte man nach dem Kauf des Handys schnell die Kopfhörer austauschen und durch andere mit dem gleichen Anschluss ersetzen...
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- Erschienen: 20.07.2009 | Ausgabe: 16/2009
- Details zum Test
„mangelhaft“ (5,00)
„Plus: Sperren einzelner Anwendungen und Bluetooth möglich; MP3-Spieler, UKW-Radio.
Minus: Gefährliche Weichmacher in den Kopfhörern.“