-
- Erschienen: 25.04.2014 | Ausgabe: 5/2014
- Details zum Test
„ausreichend“
In Guhls Balsam-Spülung fanden die Prüfer Propylparabene und Methyliosthiazolinone. Dies und der Umstand, dass in der Rezeptur PEG-Derivate zum Einsatz kamen, führte zu einem als „ausreichend“ erachteten Inhaltsstoff-Urteil. Parabene werden zum Beispiel als Konservierungsmittel eingesetzt und schützen die Kosmetika vor Keimbefall. Manche Stoffe aus dieser Gruppe stehen jedoch im Verdacht wie ein Hormon zu wirken und zeigten bei Tierversuchen fortpflanzungsgefährdende Wirkungen. - Zusammengefasst durch unsere Redaktion.