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- Erschienen: 30.07.2010 | Ausgabe: 8/2010
- Details zum Test
„ungenügend“
Da der Nutzen von Rinderhodenextrakt nicht belegt ist und zusätzlich Deklarationsmängel vorlagen, erreichte es bei den maßgeblichen Inhaltsstoffen nur ein „ungenügend“. Es konnte ein Farbstoff nachgewiesen werden, weshalb das Produkt ein „gut“ bei der Bewertung der bedenklichen und umstrittenen Inhaltsstoffe erhielt. Abgewertet wurde aufgrund von Mängeln bei den Inhaltsstoffen der Verpackung. - Zusammengefasst durch unsere Redaktion.