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Stiftung Warentest
- Erschienen: 30.01.2020 | Ausgabe: 2/2020
- Details zum Test
„befriedigend“ (2,8)
„Guter Geschmack, aber gravierende Kennzeichnungsmängel – daher insgesamt nur befriedigend. Teuer.“
Sensorische Qualität (65%): „gut“ (1,9);
Chemische Qualität (10%): „gut“ (2,4);
Schadstoffe (10%): „gut“ (2,0);
Verpackung (5%): „gut“ (1,8);
Diskrepanz zwischen Herkunftsangabe und Laboranalyse (0%): nein;
Deklaration (10%): „ausreichend“ (4,5)*.
* Unter anderem stehen die drei Pflichtelemente der Kennzeichnung nicht wie vorgeschrieben in deutscher Sprache und zusammenhängend im Hauptsichtfeld. / Die Art der Herkunftsdeklaration ist unzulässig, denn ein Hinweis auf eine Region darf nur bei geschützten Herkunftsangaben erfolgen – ein entsprechendes Siegel trägt das Öl aber nicht. / Unzulässige Werbung mit sensorischen Begriffen.