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Stiftung Warentest
- Erschienen: 28.03.2019 | Ausgabe: 4/2019
- Details zum Test
„mangelhaft“ (4,7)
Sensorisches Urteil (45%): „gut“ (2,5);
Aromagehalt (20%): „mangelhaft“ (4,7)*;
Chemische Qualität (15%): „gut“ (2,2);
Verpackung (5%): „gut“ (1,8);
Deklaration (15%): „mangelhaft“ (5,0)**.
* Der deklarierte „Apfelsaft aus Apfelsaftkonzentrat“ enthält nach dem Rückverdünnen nicht das gesetzlich vorgeschriebene Aroma eines durchschnittlichen Direktsaftes.
** Der deklarierte „Apfelsaft aus Apfelsaftkonzentrat“ entspricht aufgrund des mangelhaften Aromagehalts nicht der Fruchtsaftverordnung und dürfte nicht so benannt werden.