11.12.2020
On- vs. Offline-Shoppen: Die rechtlichen Unterschiede
Mit einem Klick sind Schuhe, Fernseher oder Bücher im virtuellen Einkaufswagen verstaut und so gut wie auf dem Weg zu Ihnen nach Hause. Onlineshops wie Amazon und eBay erleichtern den Internet-Einkauf – doch welche Rechten und Pflichten hat der Kunde online eigentlich? In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, welche rechtlichen Rahmenbedingungen beim Internet-Shoppen gelten, wo die Vor- und Nachteile beim Online-Shopping liegen und weshalb sich der online und der lokale Handel gesetzlich gar nicht so stark unterscheiden.
Inhalt:
- Das Wichtigste auf einen Blick
- Angaben im Netz: Datensicherheit und Informationspflicht in Kürze
2.1. Datensicherheit
2.2. Informationspflicht - Widerrufsrecht: die rechtlichen Vorteile beim Online-Einkauf
3.1. Das Widerrufsrecht gilt nicht in jedem Handel
3.2. Darauf müssen Sie beim Widerrufsrecht achten
3.3. Ausnahmen beim Widerrufsrecht
1. Das Wichtigste auf einen Blick
Rechtlich gesehen stellt der Gesetzgeber viele Regeln für den Online-Verkauf auf, damit Sie sicher shoppen können. Natürlich gibt es trotz allem schwarze Schafe, die Sie meiden sollten. Wichtig ist, dass Sie darauf achten, dass Ihre Daten beim online Einkauf verschlüsselt übermittelt werden. Außerdem sollten Sie bei der Webseite einen Blick darauf haben, ob die vom Gesetzgeber geforderte Informationspflicht eingehalten wird. Fehlt eine ordentliche Anschrift oder ist die AGB nicht auffindbar, sollten Sie keine Käufe auf der Seite tätigen. Positiv für Sie: Werden bestimmte Kosten – beispielsweise zusätzliche Lieferkosten – nicht vorab vom Händler angegeben, müssen Sie diese auch nicht zahlen.
Im Allgemeinen unterscheiden sich offline und online Käufe im rechtlichen Bereich nur wenig voneinander. Beide Shopping-Möglichkeiten sammeln Ihre Daten, wenn dies möglich ist. Welche Informationen Sie weitergeben wollen, liegt dabei großteilig an Ihnen. Sie sollten sich aber bewusst sein: Einige Vorteile beim Shoppen können Sie nur bekommen, wenn Sie Ihre Daten zur Verfügung stellen.
Einen Vorteil bringt das Shoppen im Internet durch das Widerrufsrecht mit sich, durch das Sie binnen 14 Tage Produkte ohne weitere Angaben an den Händler zurückschicken können. Während dies online Ihr ausdrückliches Recht ist, sind Sie im offline Shopping nicht abgesichert. Hier entscheiden die Läden individuell, ob sie die Ware zurücknehmen. Sinnvoll ist dies beispielsweise, wenn Sie technische Produkte wie beispielsweise Radios im alltäglichen Gebrauch testen möchten.
2. Angaben im Netz: Datensicherheit und Informationspflicht in Kürze
Wer im Internet einkauft, kommt nicht umhin, einige seiner privaten Daten anzugeben. Hierzu zählen nicht nur der eigene Name oder die Postanschrift, sondern ebenfalls vertrauliche Kontodaten – kurz: Daten, die nicht jedem zugänglich gemacht werden sollten. Ein großer Knackpunkt ist daher die Datensicherheit im Netz. Einige Hinweise, woran Sie vertrauenswürdige Internetseiten erkennen, haben wir in den nachstehenden Punkten für Sie erläutert.
2.1. Datensicherheit
Welche Daten dürfen wie genutzt werden?
Die Währung des Internets heißt "Kundendaten" – je mehr Daten eine Seite von Ihnen sammeln kann, desto besser passen die eingeblendeten Angebote und Werbungen zu Ihren Interessen. Der Shop erscheint dadurch attraktiver und es wird mehr gekauft. Ein Beispiel für derartige Erhebungen sind die Konto-Anmeldungen. Hier geben Sie über das Erstellformular freiwillig Daten aus der Hand.
Einen anderen Fall bilden sogenannte "Tracking Cookies" über die Online-Seiten Ihr Kaufverhalten verfolgen können. Dank des BGH-Urteils vom 28.5.2020 ist diese Art des Trackings allerdings nur noch mit der ausdrücklichen Erlaubnis von Ihnen gesetzlich erlaubt. Wollen Sie etwas unter dem Radar von Online-Seiten surfen, lohnt es sich, die Einstellungsmöglichkeiten aufmerksam durchzugehen. Allgemein gilt aber für jeden Kunden: Bestimmte Vorteile benötigen eine Datenangabe und können daher nur durch diese erhalten werden.
Ein wenig anders sieht es beim Online-Shopping aus: Hier haben die Vertreiber das Recht, alle erforderlichen Daten für die Verkaufsabwicklung zu erheben – auch ohne das Sie sich damit explizit einverstanden erklären. Zu diesen Daten kann unter anderem die Kontonummer, der Name oder die Adresse des Nutzers zählen. Gleichzeitig unterliegt der Verkäufer hier aber einer strengen Informationspflicht. So muss er vom Augenblick der Erhebung an unter anderem angeben, wofür die Daten verarbeitet werden, auf welcher rechtlichen Grundlage die Datenverarbeitung beruht oder aber wer die Daten erhält. Werden Ihnen diese Information beim Online-Einkauf nicht zur Verfügung gestellt, sollten Sie die Seite meiden.
Der transparente Kunde: Daten-fishing passiert nicht nur online
Der beste Kunde ist der Kunde, von dem man alles weiß. Das gilt nicht nur im Netz, auch lokale Geschäfte sammeln fleißig Kundendaten und das relativ leicht über Kunden-, Payback- oder andere Rabattkarten.
Bei diesen gibt der Kunde – wie auch beim Abo im Internet – einige seiner Daten bereits über das Antragsformular preis. Kombiniert mit den Umsatzdaten, die durch das Herausgeben der Karte im Geschäft entstehen, kann der Händler so ein Kundenprofil erhalten.
Allerdings gibt es auch hier Einschränkungen: Während beispielsweise der Name oder aber die Adresse jederzeit für Werbung genutzt werden dürfen, verlangen weitere Angaben eine zusätzliche Erlaubnis des Kunden. In einigen Fällen, wie etwa bei der Nutzung privater Daten wie Hobbys oder Familienstand, muss das Unternehmen neben der Erlaubnis-Anfrage ebenfalls den Kunden informieren.
Im Hinblick auf die rechtliche Datensicherheit nehmen sich online und offline Shopping daher nicht viel.
Woran erkennt man, dass die Datenübertragung sicher ist?
Natürlich wäre es schön, wenn jeder Seiten-Betreiber eine verschlüsselte Datenübertragung bereitstellt – in der Realität macht das aber leider noch längst nicht jeder. Ob eine Seite Daten verschlüsselt weitergibt, erkennen Sie zumeist bereits an der eingeblendeten URL. Hier taucht hinter dem gewöhnlichen "http" ein "s" auf und ein kleines Schloss-Symbol wird eingeblendet.
Solch eine Verschlüsselung erhalten Sie beispielsweise bei größeren Online-Shopping-Seiten wie Amazon oder eBay. Das Schöne: Klicken Sie mit Ihrem Cursor auf das eingeblendete Schloss, können Sie weitere Sicherheitsinformationen abrufen. Nutzen Sie eine Shopping-Seite im Internet, die diese Verschlüsselungen nicht anbietet, sollten Sie von der Eingabe persönlicher Daten – beispielsweise der Kontonummer – absehen.
Datensicherheit: Wer haftet bei Viren und Datendiebstahl?
Trotz verschlüsselter Übertragung wurden Ihre Daten geklaut. Dann ist der Betreiber der Webseite zur Rechenschaft zu ziehen, richtig?
Nicht wirklich. Eine eindeutige Regelung, die einer bestimmten Partei die rechtliche Schuld bei Problemen – etwa bei Datendiebstahl oder Virenübertragung – zuweist, gibt es nicht. Oft gehen die Online-Seiten auf diese Punkte aber in ihren AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) ein. Wollen Sie auf Nummer sichergehen, lohnt es sich, schon vor einem online Kauf einen Blick in die AGB zu werfen.
2.2. Informationspflicht
Wer online einkauft, muss zu jeder Zeit wissen, auf welchen Grundlagen der Kaufvertrag beruht – das sieht auch der Gesetzgeber so, weshalb Onlineshops eine umfassende Informationspflicht haben. Die Einsicht auf die aktuell geltenden AGB des Shops müssen Ihnen durchgehend gewährt werden.
Vorausgesetzt wird außerdem, dass die AGB verständlich, leicht zu erfassen und aufzufinden sind und daneben vom Kunden abgespeichert werden können. Spätestens bei der Produktlieferung muss der Händler Ihnen die AGB als Text aushändigen. Dies kann auf unterschiedlichen Wegen geschehen, etwa in ausgedruckter Papierform oder aber als E-Mail.
Welche Informationen muss Ihnen der Händler vor dem Kauf zur Verfügung stellen?
Die von Ihnen bestellten Produkte sind angekommen, aber auf der Rechnung tauchen plötzlich Lieferkosten auf, von denen Sie vorher nichts wussten. Müssen Sie diese bezahlen? Der Gesetzgeber sagt, nein. Bereits vor dem Kauf ist der Händler verpflichtet, Ihnen wichtige Information zur Ware oder Dienstleistung verfügbar zu machen. Einige davon haben wir Ihnen nachfolgend aufgelistet:
- Der Händler muss Ihnen: die ausschlaggebenden Besonderheiten des Produktes oder der Leistung angeben.
- Der Händler muss Ihnen: den Gesamtpreis angeben. Hierzu zählen: Grundpreis, Mehrwertsteuer, weitere Steuern und Gebühren (wenn diese vorab ermittelt werden können). Ansonsten muss die Preisberechnungs-Art angegeben werden.
- Der Händler muss Ihnen: die weiteren Lieferkosten (auch, Versand- oder Frachtkosten) angeben – wenn diese vorab ermittelt werden können. Andernfalls muss der Händler Sie über diese Kosten in Kenntnis setzen. Geschieht dies nicht, kann er die Kosten dafür nicht bei Ihnen einfordern.
- Der Händler muss Ihnen: Die tatsächlichen Kosten der Produkte in Ihrem digitalen Einkaufswagen angeben (Kosten für den Versand und weitere Kosten). Geschieht dies nicht, kann er die Kosten dafür nicht bei Ihnen einfordern.
- Der Händler muss Ihnen: alle Kosten innerhalb eines Abrechnungszeitraums beziehungsweise bei festen Beträgen auch die monatlich anfallenden Kosten angeben. Dies gilt bei Verträgen, die keiner festen Laufzeit unterliegen und bei Abonnements.
- Der Händler muss Ihnen: die Bedingungen zur Lieferung, Zahlung und Leistung angeben. Zur Lieferung zählt auch die Frist, wann das Produkt geliefert werden kann. Ungenaue Angaben wie etwa, dass das Produkt "bald verfügbar" ist, sind unzulässig. Erlaubt ist allerdings die Aussage, dass die Lieferung in etwa 5-7 Tage dauern kann.
- Der Händler muss Sie: über das gesetzliche Mängelhaftungsrecht belehren und Ihnen unter Umständen Informationen zum Reklamationsmanagement (Beschwerdemanagement) geben.
Abgesehen von Informationen zu Produkten oder Diensten ist der Betreiber eines Online-Shops dazu verpflichtet, seine Kontaktdaten zur Verfügung zu stellen. Die anzugebenden Informationen sind: der Name der Firma, die örtliche Adresse und eine Mail-Adresse. In einigen Fällen wird außerdem eine Telefonnummer aufgeführt, über die Sie den Betrieb kontaktieren können. Zusätzlich zu diesen Informationen muss das Unternehmen den Vertretungsberechtigten nennen – sofern es sich bei dem Onlineshop beispielsweise um eine GmbH handelt.
Wichtig ist, dass die vom Unternehmen getätigten Angaben für den Kunden zu jeder Zeit leicht und schnell auffindbar sein müssen. Ist dies nicht der Fall oder wird lediglich eine Postanschrift angezeigt, sollten Sie die Seite meiden.
Informationspflicht im stationären Handel
Auch der lokale Handel ist verpflichtet, dem Kunden einige Informationen zu liefern. Zu den Pflichtangaben gehören unter anderem der umfassende Warenpreis (hierzu gehören bspw. Versandkosten oder Steuern), Bedingungen zu Leistungen, Lieferungen und Zahlungen oder aber auch weitere Leistungen wie etwa Garantien. Der Unterschied zum Online-Handel: In lokalen Geschäften müssen die Angaben nur dann bereitgestellt werden, wenn diese nicht vollständig ersichtlich sind – die Eigenschaften eines Gerätes kann der Kunde beispielsweise direkt vor Ort einsehen. Die Informationspflicht fällt somit geringer aus als beim Online-Handel.
3. Widerrufsrecht: die rechtlichen Vorteile beim Online-Einkauf
Einer der wichtigsten Unterschiede zwischen dem online und dem offline Shopping liegt im sogenannten Widerrufsrecht. In welchem Handel Sie dieses nutzen können, worauf Sie dabei achten sollten und auf welche Feinheiten es ankommt, haben wir in den nachstehenden Kapiteln für Sie zusammengestellt.
3.1. Das Widerrufsrecht gilt nicht in jedem Handel
Es kommt einem bekannt vor: Kaum hat man das gekaufte Produkt – beispielshalber ein Radio – ausgepackt, da gefällt es einem doch nicht mehr. In solchen Fällen ist die Rückgabe des Gerätes nicht nur die schnellste, sondern auch die stressfreiste Lösung. Gesetzlich abgesichert sind Sie dabei durch das sogenannte Widerrufsrecht – doch Achtung: Nicht jeder Kunde kann das Recht für sich in Anspruch nehmen und es gilt auch nicht für alle Produkte.
Beim Widerrufsrecht handelt es sich um das Recht des Kunden, ein Produkt binnen 14 Tagen ohne Begründung zurückzugeben. Hierbei ist der irrtümliche Glaube, dass diese Regelung sowohl für offline als auch für online Shopping gilt, weit verbreitet. Tatsächlich richtet sich das Gesetz aber ausschließlich an Produkte, die online bezahlt wurden. Der Grund: Bei Onlinekäufen geht der Gesetzgeber davon aus, dass die Geräte oder die Kleidungsstücke nicht vorab ausprobiert werden konnten. Durch das Widerrufsrecht haben Sie die Möglichkeit, Ihre Bestellung zu Hause zu testen und bei Nichtgefallen zurückzusenden. Die veranschlagten 14 Tage gelten dabei ab dem Erhalt des bestellten Artikels. Anders verhält es sich bei Geschäften – hier können die Produkte ausprobiert werden. Somit entfällt das Widerrufsrecht. Einige Geschäfte ermöglichen einen Umtausch allerdings dennoch – verpflichtet sind diese aber nicht dazu.
Rückabwicklung: Diese Probleme können bei der Rückzahlung Ihres Geldes auftauchen
Haben Sie das Widerrufsrecht für sich genutzt, muss das Unternehmen Ihnen innerhalb der 14-tägigen Frist Ihr Geld zurückzuerstatten. Dieses muss der Händler Ihnen aber erst auszahlen, wenn die von Ihnen abgelehnte Ware wieder bei ihm angelangt ist. Hier sollten Sie sich frühzeitig um die Rücksendung bemühen und als Absicherung ggf. eine Bestätigung der Post verlangen.
Im Allgemeinen sieht der Gesetzgeber vor, dass der von Ihnen rückerstattete Betrag den gleichen Geldfluss nimmt wie beim Kauf. Das bedeutet, dass Sie das Geld beispielsweise per Paypal erhalten, sollten Sie dieses Zahlungsmittel beim Kauf genutzt haben. In einigen Fällen ist es möglich, im Geschäft eine Rückerstattung via Bargeld zu erhalten – hier müssten Sie sich allerdings mit dem Geschäft auseinandersetzen.
3.2. Darauf müssen Sie beim Widerrufsrecht achten
Auch wenn Sie die Ware online gekauft haben, können Sie diese nicht einfach zurücksenden. Damit Sie Ihr Recht wahrnehmen können, müssen Sie zunächst den Unternehmer darüber in Kenntnis setzen. Hierfür können Sie beispielsweise das Widerrufungsformular (Muster) des Unternehmers nutzen oder einen Musterbrief etc. aufsetzen. Der Online-Händler ist dazu verpflichtet, Ihnen eine Eingangsbestätigung zukommen zu lassen.
Abgesehen von der Inkenntnissetzung, sollten Sie zusätzlich darauf achten, dass nicht alle Waren unter das Widerrufsrecht fallen. Im Folgenden haben wir Ihnen eine kleine Liste einiger der Waren angelegt, welche vom Händler nicht wieder angenommen werden müssen:
- Waren nach Maß (etwa Kleidung)
- Waren, die schnell verderben (wie Lebensmittel)
- Hygieneartikel (Hirunter zählen unter anderem sogar In-Ear-Kopfhörer)
- Versiegelte Datenträger (etwa DVDs oder auch Bücher)
- Tickets mit fester Terminierung (Beispielsweise von Konzerten oder der Bahn)
Rücknahme von Elektrogeräten nicht auf Dritte übertragbar
Auch wenn das Widerrufsrecht nur für Onlineshops gilt, elektronische Altgeräte können durchaus bei einigen online und offline Shops zurückgegeben werden. Hintergrund dafür bietet das ElektroG ("Elektrogesetz") §17 Abs.1 S.1. Dieses besagt, dass Unternehmer mit einem Verkaufsraum (Elektronik- und Elektrobereich) von 400 Quadratmeter die Pflicht haben, in bestimmten Fällen Altgeräte ohne Preisaufschlag entgegenzunehmen. Dies gilt, wenn der Kunde ein neues Gerät kauft und ein Altgerät – gleicher Gerätetyp und gleiche oder ähnliche Funktionen – abgeben möchte.
Oder aber, wenn der Kunde ein altes Elektrogerät mit einer Größe bis 25 Zentimeter (beispielsweise eine Glühbirne) zurückgeben möchte. In diesem Fall darf die Rücknahme auch keinen Kauf eines neuen Gerätes nach sich ziehen.
Im Falle eines Online-Shops werden für die Größenberechnung des Verkaufsraums (Elektronik- und Elektrobereich) sowohl die Lagerfläche als auch die Versandfläche miteinbezogen. Interessant: Um die Rücknahmepflicht zu erfüllen, reicht es laut einem Urteil des OLG Düsseldorfs (Stand September 2020) nicht aus, wenn das Unternehmen auf einen Dritten verweist. Dem Kunden muss eine Abgabestelle in erreichbarer Entfernung bereitgestellt werden.
Sie möchten größere Geräte entsorgen? Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Artikel zum Entsorgen von Elektroschrott.
3.3. Ausnahmen beim Widerrufsrecht
Sind online und offline Einkäufe sichtbar voneinander getrennt, ist die rechtliche Linie des Widerrufsrechts leicht zu erkennen. Etwas schwerer verhält es sich bei Hybriden-Einkaufsmodellen. Wer online ein Produkt kauft, dieses aber im Laden abholt, kann das Widerrufsrecht trotz allem nutzen. Ein anderer Fall ist es, wenn der Kunde das Produkt online bestellt, jedoch im Laden bezahlt. Hier entfällt sein Anspruch auf die unverbindliche Rückgabe. Der Knackpunkt, wann das Widerrufsrecht greift, ist davon abhängig, wo der Vertrag geschlossen und bezahlt wird.
Der Grund dafür liegt darin, dass das Widerrufsrecht ein Bestandteil der Fernabsatzverträge darstellt. Diese Vertragsarten entstehen, sobald Händler und Kunde per Fernkommunikation den Vertrag verhandeln und tätigen. Dabei kann die Verhandlung beispielsweise via Briefwechsel oder Mail getätigt werden – wichtig ist, dass sich beide Parteien nicht persönlich getroffen haben.
Welche Waren im Internet einen Blick lohnen? In unseren Listen haben wir Ihnen einigen der besten Technik-Produkte in den folgenden Links zusammengestellt:
- Die besten Tablets: Tests & Testsieger
- Die besten Notebooks: Tests & Testsieger
- Die besten Kopfhörer: Tests & Testsieger
Alt aber gut
Auch manche älteren Produkte gehören noch nicht zum alten Eisen. Welche weiterhin beliebt sind, erfahren Sie auf unserer Themenseite Langlebige Produkte: Diese 6 halten sich am Markt.