Das Wichtigste auf einen Blick:
- DIN-Norm 66399 regelt u. a. Schutzklassen, Sicherheitsstufen, Materialklassifizierungen
- Streifenschnitt in der Regel ausreichend für Home-Office und Privatanwendungen
- am besten Partikelschnitt bei hochsensiblen internen Daten - noch besser Mikroschnitt
- je geringer die Partikelgröße, desto höher die Datensicherheitsstufe
- je nach Sicherheitsstufe sind Streifen zwischen max. 1 und 12 mm breit
- Nachhaltigkeitskriterien sind u. a. gekapselte Getriebe und Schneidwellen aus gehärtetem Stahl
Aktenvernichter im Vergleich: Was wird da eigentlich getestet?
Die Test-Profis begutachten nicht nur das Schneidwerk. Im Vergleich zu anderen Geräten muss ein Aktenschredder vorwiegend in puncto Schneidleistung, Bedienkomfort, Ausstattung, Schredder-Geschwindigkeit und Lautstärke herausstechen können. Darüber hinaus machen sich die Testmagazine ein Bild vom Verwendungszweck eines Geräts. Denn in erster Linie entscheiden Sie, welche Schnitt-Technik und damit indirekt auch welche Sicherheitsstufe in Ihrem Interesse liegt. Grundsätzlich kauft die Kundschaft Aktenvernichter aus zwei Gründen: Sie wollen wichtige Akten im häuslichen oder geschäftlichen Gebrauch vernichten und Platz im Papierkorb einsparen. Denn zerschnittene Dokumente benötigen in Mülltonnen weniger Volumen, was in Büros mit großem Papierdurchsatz erheblich Kosten einspart. Grundsätzlich gibt es zu diesem Zweck zwei Gerätetypen: solche mit Streifenschnitt (Straight Cut) und solche mit Kreuzschnitt bzw. Partikelschnitt (Cross Cut). Eine Erfindung des Marketing ist der Mikroschnitt, eine Unterart des Kreuzschnitts. Hier soll eigentlich nur noch Staub übrigbleiben und Rekonstruktionen unmöglich sein. Die Namen verraten bereits, zu welcher Schnittform ein Gerät das eingeführte Dokument zerhäckselt.
Ausstattung im Vergleich: „Mitnahmeware“ meist nur mit Streifenschnitt erhältlich
Aktenvernichter mit Straight Cut erkennen Sie im Handel meist schon an weniger eng bedruckten Preisschildern. Sie zerschneiden das Papier ganz einfach in schmale Streifen, deren Breite je nach Gerät und Sicherheitsstufe zwischen einem und zwölf Millimeter misst. Vor allem bei einem höheren Papierdurchsatz sollte diese Methode für die meisten Dokumente allemal ausreichen. Denn aus Tausenden von Papierstreifen die richtigen wieder zu einem Dokument zusammenzufügen, dürfte selbst die Tricksereien krimineller Elemente systematisch ausschließen. Eine aufwendige Wiederherstellung stünde also in keinem Verhältnis zum Inhalt. Sobald personenbezogene Daten betroffen sind, reichen jedoch die auf Streifenschnitt ausgelegten Kleingeräte (mit Sicherheitsstufe 1 oder 2) nicht aus.Tests zeigen: Geräte mit Kreuz- oder Partikelschnitt sind sicherer
Es gibt natürlich auch Büros, in denen sensibler, stark vertraulicher oder gar strikt geheimzuhaltender Inhalt unleserlich gemacht werden muss. Hierfür empfehlen sich die teureren Aktenschredder mit sogenanntem Cross Cut, also einem Kreuz- oder Partikelschnitt. Hierbei werden die Papierstreifen noch einmal quer zerschnitten. Daraus resultieren je nach Schneidwerk Konfettischnipsel mit Größen zwischen 2 x 13 und 6 x 38 Millimetern oder Partikelflächen zwischen 12 und 1.000 mm². Natürlich sollte bei Bedarf für ein solches Gerät gleich zu einem mit möglichst kleiner Partikelgröße gegriffen werden. Darüber hinaus gelten nicht erst seit dem europaweiten Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) klare gesetzliche Bestimmungen hinsichtlich der Aktenvernichtung. Arbeiten Sie also beispielsweise in einem größeren Büro mit hohen Datenschutzansprüchen, sollten Sie auf einen Aktenvernichter mit Cross-Cut-Charakteristik zurückgreifen. Einige Geräte, die Sie aktuell im Handel bekommen, tragen bereits einen Hinweis, ob sie den Anforderungen der DSGVO entsprechen.Klassische Aktenvernichter schneiden sensible Dokumente in Streifen. Das ist jedoch nicht die beste Technik, so unsere britische Partner-Organisation Which?. Den britischen Testern zufolge sind Schredder mit Partikelschnitt sicherer. – Stiftung Warentest
Eine Empfehlung für weniger Abfall: Der Kreuzschnitt spart Platz
Der Cross Cut hat darüber hinaus den Vorteil, dass er nochmals ordentlich Platz im Abfall einspart – winzige Papierschnipsel nehmen nun einmal weniger Platz weg als sich aufbauschende und biegsame Streifen. Achtung: Cross-Cut-Aktenvernichter mit CD-Shredder zerschneiden Plastikkarten in der Regel in einem separaten Schneidewerk, das nur den Streifenschnitt verwendet. Hier sollten Sie bei der Anwendung also trotzdem darauf achten, dass insbesondere der Chip der Karte auch sicher zerschnitten und damit vernichtet wird.Welche Schutzklassen, Sicherheitsstufen und Material-Klassifizierungen regelt die neue DIN-Norm 66399?
Seit Oktober 2012 orientieren sich die Sicherheitsklassen an der neuen DIN-Norm 66399 für die Vernichtung von Datenträgern. Sie löst den alten Sicherheitsstandard DIN 32757 ab.Zu den wichtigsten Neuerungen gehören die Einführung von sechs Material-Klassifizierungen und drei Schutzklassen, darüber hinaus gibt es nunmehr sieben statt nur fünf Sicherheitsstufen.
Schutzklassen der DIN 66399
- Schutzklasse 1: Normaler Schutzbedarf für interne Daten
- Schutzklasse 2: Hoher Schutzbedarf für vertrauliche Daten
- Schutzklasse 3: Sehr hoher Schutzbedarf für besonders vertrauliche und geheime Daten
- Sicherheitsstufe P-1, wird empfohlen für Datenträger mit allgemeinen Daten, die unlesbar gemacht werden sollen. Materialteilchenfläche ≤ 2.000 mm² oder Streifenbreite ≤ 12 mm; Streifenlänge nicht begrenzt.
- Sicherheitsstufe E P-2, wird empfohlen für Datenträger mit internen Daten, die unleserlich gemacht werden sollen. Materialteilchenfläche ≤ 800 mm² oder Streifenbreite ≤ 6 mm; Streifenlänge nicht begrenzt.
- Sicherheitsstufe E P-3, wird empfohlen für Datenträger mit sensiblen und vertraulichen Daten. Materialteilchenfläche ≤ 320 mm² oder Streifenbreite ≤ 2 mm; Streifenlänge nicht begrenzt (z.B. auch Partikel 4 x 80 mm).
- Sicherheitsstufe P-4, wird empfohlen für Datenträger mit besonders sensiblen und vertraulichen Daten. Materialteilchenfläche ≤ 160 mm² und für regelmäßige Partikel: Streifenbreite ≤ 6 mm (z.B. Partikel 4 x 40 mm).
- Sicherheitsstufe P-5, wird empfohlen für Datenträger mit geheim zu haltenden Daten. Materialteilchenfläche ≤ 30 mm² und für regelmäßige Partikel: Streifenbreite ≤ 2 mm (z.B. Partikel 2 x 15 mm).
- Sicherheitsstufe P-6, wird empfohlen für Datenträger mit geheimzuhaltenden Daten, wenn außergewöhnlich hohe Sicherheitsvorkehrungen einzuhalten sind. Materialteilchenfläche ≤ 10 mm² und für regelmäßige Partikel: Streifenbreite ≤ 1 mm (z.B. Partikel 0,8 x 12 mm).
- Sicherheitsstufe P-7, wird empfohlen z.B. für Datenträger mit streng geheimzuhaltenden Daten, wenn höchste Sicherheitsvorkehrungen einzuhalten sind. Materialteilchenfläche ≤ 5 mm² und für regelmäßige Partikel: Streifenbreite ≤ 1 mm (z.B. Partikel 0,8 x 5 mm).
Die Klassifizierungen der DIN 66399 für Datenträger aus unterschiedlicher Materialien
- P Papier
- F Verkleinerungen (z. B. Mikrofilme)
- O optische Datenträger (z. B. CDs, DVDs)
- T magnetische Datenträger (z. B. Kreditkarten, Disketten, Diktierkassetten)
- H magnetische Datenträger mit höherer Datendichte (z. B. Festplatten)
- E elektronische Datenträger (z. B. Chipkarten, USB-Sticks)
Wie steht es um die Nachhaltigkeit bei Aktenschreddern?
Bei immer mehr Schreddern finden Sie Merkmale, die Nachhaltigkeit versprechen. Vor allem die Haltbarkeit drückt aus, wie „grün“ ein Gerät wirklich ist. Tests wie der Schredder-Vergleich der FACTS verraten, worauf es im Detail ankommt. Dazu zählen Schneidwellen aus gehärtetem Stahl, gekapselte Getriebe, präzise Zahnräder oder eine staubgeschützte Elektronik. Erkundigen Sie sich bitte vor dem Kauf auch, ob und wie lange Ersatzteile verfügbar sind und ob die Möglichkeit zur Reparatur besteht. Auch Aktenvernichter mit einer klaren Schnittguttrennung haben viel Nachhaltigkeitspotenzial. Hier landen Schnipsel von Papier und Plastikresten in getrennten Fächern. Manche Geräte wie der Kobra 260 TS C4 oder Novus Dahle ShredMATIC 35120 machen das perfekt. Andere sind da etwas schlampiger. Der CD-Sack des HSM Securio B24 etwa fängt auch Schnipsel von Papier auf, zudem will er extra ein- und ausgehängt werden. Der Fellowes Powershred 73Ci spart sich den separaten Auffangbehälter sogar ganz – und packt zum Papier die CD-Splitter mit dazu. Solche Geräte nehmen Ihnen die Chance, Müll sortenrein zu trennen und umweltgerecht zu entsorgen.Ausgewählte Aktenvernichter, die laut Hersteller die Einhaltung der EU-DSGVO unterstützen
HP OneShred 8CCGenie 550 MXCD
HSM shredstar X5
HSM shredstar X6pro
HSM Securio C14
Ideal Krug & Priester 2503
Rexel REM820
Fellowes Microshred 8Mc
Fellowes Powershred 73Ci
Peach PS500-70
Betrifft das Thema Datenschutz nicht eher digitale Datenträger als Papierdokumente?
Beim Schutz personenbezogener Daten denken die meisten tatsächlich eher an den Schutz von Festplatten, Smartphones, Tablets, USB-Sticks, Servern oder anderen Datenträgern. Aber auch Papierdokumente können schützenswerte Daten enthalten. Während man für den Schutz vertraulicher Daten auf PCs und Servern mittels Passwörtern und Verschlüsselungen viel Aufwand betreibt, liegen die entsprechenden Ausdrucke in Papierform völlig schutzlos auf den Schreibtischen.
Welche Aktenvernichter garantieren mir eine DSGVO-konforme Datenvernichtung?
Ob ein Aktenvernichter wirklich den Anforderungen der Löschpflicht gemäß DSGVO (2018) entspricht, lässt sich allgemein nicht beantworten. Die EU-Verordnung regelt nur den Umgang mit personenbezogenen Daten – sie müssen zeitgerecht verarbeitet und sicher vernichtet werden. Maßgeblich ist hierbei die DIN 66399 respektive die Sicherheitsstufen, die auf den Geräten angegeben sind. Sie unterscheiden sich durch die Datensensibilität – von allgemeinen Daten mit der Sicherheitsstufe 1 bis zu Hochsicherheitsdaten der Sicherheitsstufe 7.DSGVO-konforme Aktenvernichter arbeiten mindestens mit Sicherheitsstufe P-4, besser noch P-5. Sie eignen sich generell für Papierdokumente mit besonders sensiblen Daten wie Arbeits- und Steuerunterlagen, Gehaltsabrechnungen, Personaldaten und Rechnungen. Bei geheim zu haltenden Daten wie beispielsweise Bilanzen, Gewinn- und Verlust-Rechnungen, Strategiepapieren, Prozessunterlagen oder Krankenakten ist P-5 die korrekte Sicherheitsstufe. Geräte mit Mikroschnitt erfüllen die strengsten Anforderungen gemäß der DSGVO an die Vernichtung. Sie beziehen sich auf die Schutzklasse 3 in den Sicherheitsstufen P-4 bis P-7.
Die Top 3 im Vergleich: Schredder mit großem Auffangbehälter
Auffangbehälter | Unser Fazit | Stärken | Schwächen | Bewertung | Angebote | |
---|---|---|---|---|---|---|
ab 448,97 € Sehr gut 1,4 |
70 l |
Sicherheits-Aktenvernichter mit hoher Schnittleistung Weiterlesen |
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351 Meinungen 0 Tests |
|
ab 487,35 € Sehr gut 1,0 |
53 l |
Papierhungriger Shredder für große Dokumentenmengen Weiterlesen |
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6 Meinungen 1 Test |
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ab 563,91 € ohne Endnote
|
53 l |
Höchste Sicherheitsstandards für professionelle Büronutzung Weiterlesen |
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13 Meinungen 0 Tests |
Die besten Aktenvernichter: Wie urteilt die Stiftung Warentest?
Aktenvernichtern haben sich die Warentest-Autoren noch nicht gewidmet, andere Testmagazine wie Das Büro oder FACTS hingegen schon. Hier lassen sich auch Testsieger ausmachen, die sich vornehmlich bei bekannten Marken wie HSM Pressen, Ideal Krug & Priester oder Dahle versammeln. Um die nötige Spitzenleistung zu erzielen, wurden die Aktenvernichter mit einigem Entwicklungsaufwand hochgezüchtet, der sich in den Datenblättern und Testergebnissen in etwa so darstellt:- hohe Schreddergeschwindigkeit
- hohe Leistungsfähigkeit (z. B. ausgedrückt in maximaler Seitenanzahl)
- ein Partikel- statt eines Streifenschnittsystems, wenn personenbezogene Daten vernichtet werden sollen
- eine der DIN 66399 entsprechende Sicherheitsstufe
- Flexibilität dergestalt, dass außer Papier auch CDs/DVDs, Büroklammern und Kreditkarten vernichtet werden können
- ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis
- Papierstau-Prophylaxe oder Papierstau-Resistenz
- Bedienkomfort, der sich in Füllstandsanzeigen, einfachem Leeren und zum Anwendungsfall passendem Behältervolumen ausdrückt
- Anwendersicherheit (z. B. Abschaltautomatik, Kindersicherung, Überhitzungsschutz)
- die Lärmbelastung während des Betriebs