Dem Mobilfunk-Provider Quam ist die UMTS-Lizenz zu Recht entzogen worden. Dies hat nun das Oberverwaltungsgericht (OVG) München bestätigt. Das OVG wies damit Medienberichten zufolge eine Klage von Quam gegen den Widerruf zurück. Das Unternehmen könne laut Urteil auch den Zuschlagspreis von rund 8,5 Milliarden Euro nicht zurückverlangen, da es in Kenntnis seiner aus der Lizenz folgenden Verpflichtung kein Netz aufgebaut habe. Quam dagegen hatte argumentiert, dass die Versteigerung an sich wegen Verstößen gegen die Verfassung und gegen europäisches Gemeinschaftsrecht rechtswidrig gewesen sei.
Quam hatte 2000 eine der begehrten UMTS-Lizenzen ersteigert und wollte zum fünften, großen Netzbetreiber in Deutschland aufsteigen. Bedingung war allerdings seitens der lizenzgebenden Behörden, dass bis Ende 2003 mindestens 25 Prozent der Bevölkerung versorgt sein mussten. Dies geschah allerdings nicht. Quam stellte schon im Jahr 2002 wieder seinen Betrieb ein, die Bundesnetzagentur konnte auch 2004 bei einer Prüfung keine Aktivität feststellen. Deshalb wurden Lizenz und Frequenzzuteilung Ende jenen Jahres widerrufen.
Das Gericht ließ keine Revision zu, lediglich eine Beschwerde könnte Quam nun noch einreichen. Der schier endlose Streit um den gescheiterten Provider dürfte damit in seine Endphase eingetreten sein. Interessant ist besonders die Begründung des Providers mit Verweis auf die Unrechtmäßigkeit schon der Zuteilung der UMTS-Lizenz. Das hatte Quam beim Ersteigern der Lizenz offenbar noch nicht gestört...
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- Erschienen: 01.12.2001 | Ausgabe: 1/2002
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ohne Endnote
„Plus: Einsteigertarif ohne Mindestumsatz, Einheitspreise für Gespräche in alle Handy-Netze. Minus: Kein günstiger Tarif für netzinterne oder Wochenend-Gespräche“