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- Erschienen: 24.10.2014 | Ausgabe: 11/2014
- Details zum Test
„ungenügend“
Ein nachgewiesenes Pestizid, das Unkrautvernichtungsmittel Bentazone, lag über der gesetzlich festgelegten Resthöchstmenge. Ein weiterer Pestizid-Wert war erhöht. Zudem lag der Anteil an giftigen Pflanzeninhaltsstoffen über dem vom BfR empfohlenen Tagestoleranzwert. Das hatte massive Abwertungen im Testurteil zur Folge. - Zusammengefasst durch unsere Redaktion.