Vorsicht, Vorsicht, Vorsicht
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Nachteile:
ahnungsloser Service-Chat, ahnungsloser oder nicht auskunftsbereiter Service-Chat, ahnungslose Tefefonhotline
Profi-Lap / Planet-Notebook, high-end-systems
Diese Firma bietet Computer bei Ebay an, als sofort lieferbar, nach ein, zwei Tagen meldet sich dann Herr G. und sagt, dass der Computer doch nicht mehr lieferbar sei. Mit vielen blumigen Worten und einem Redeschwall, der kaum zu bremsen ist, versucht er dann einen anderen PC zu verkaufen. Ich bin auf dieses Angebot aber nicht eingegangen, sondern habe dann von meinem Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht. Jetzt ging das Drama erst recht los. Da dieser Herr nun auf eine Bestellung von über 3000€ verzichten sollte, kam es zu sehr vielen Anrufen seinerseits, immer nach dem Motto, daß kriegen wir schon mit einem anderen Computer hin. Es sollte aber aus bestimmten Gründen genau dieser sein. - Dann kam das Argument ich hätte gar kein Rücktrittsrecht, das das Gerät eine Einzelanfertigung sei. Dazu ist zu sagen, außer das die Festplatte eine Nummer größer gewesen wäre, war an dem Gerät gar nichts Einzelanfertigung. Er sah nur seine Felle davon schwimmen. Zum Glück hatte ich als Zahlart PayPal gewählt. Wie gesagt, der Kauf wurde von mir rechtzeitig per Widerruf beendet. Woraufhin der Herr permanent per E-Mail und Telefon darauf gedrängt hat, ich möge doch sofort den Widerruf rückgängig machen, damit er mir das Geld sofort erstatten kann, anderenfalls kann es sehr lange (Wochen eventl. Monate) dauern bis ich mein Geld von Ebay bzw. PayPal zurückbekomme. Und so lange wolle ich doch sicher nicht auf das Geld warten. Ich habe sowohl bei EBAY als auch bei PayPal angerufen und mich erkundigt und ob meine Vorgehensweise die richtige sei. Das hat man mir bestätigt und mir wurde dringen abgeraten den Widerruf zurückzunehmen, da man sonst nichts für mich tun kann. - Ach ja, wenn es sich wie von dem Herrn behauptet um eine Einzelanfertigung handelt, die er aber nicht liefern kann braucht man im Grunde gar kein Widerrufsrecht, sondern storniert einfach die Bestellung, weil man sich mit ungefähren Ersatzlieferungen nicht zufriedengeben muß. Vergleichen Sie hierzu auch:
Rücktrittsrecht nach § 326 Abs. 5 BGB
Kann der Händler seiner Pflicht zur Lieferung der Kaufsache keine Folge leisten, steht dem Käufer alternativ das Recht zum Rücktritt vom Kaufvertrag nach §§ 326 Abs. 5, 323 BGB zu.
Dieses muss durch einseitige Erklärung gegenüber dem Händler ausgeübt werden und bedarf ausnahmsweise keiner Fristsetzung zur Nachholung der Leistung. Ist diese nämlich einmal unmöglich geworden, hilft auch eine Frist hierüber nicht hinweg, weil der Händler auch nach deren Ablauf unverändert außer Stande wäre, den Anspruch des Käufers zu erfüllen.
Rechtlich löst der unmöglichkeitsbedingte Rücktritt des Käufers eine Kaufpreisrückzahlungspflicht des Händlers nach § 346 Abs. 1 BGB aus und läuft dadurch mit der von Gesetzes wegen angeordneten Rechtsfolge des § 326 Abs. 4 BGB gleich, sodass ihm selten eine eigenständige Bedeutung zukommt.
Dieser Mensch will ein seit Jahren tätiger Kaufmann sein, der sich genauestens auskennt. Da er in meinem Fall wohl merkte, dass er mit mir so nicht umgehen kann und das per PayPal aversierte Geld wohl jetzt doch nicht kommt, rief er mich dann fast täglich an, um mich zum Kauf eines anderen Computers zu bewegen. Der letzte Anruf, der auf den Anrufbeantworter ging, gipfelte in Beleidigungen und Beschimpfungen, die sicherlich kein seriöser Kaufmann von sich geben würde nur weil er nicht liefern kann und der Kunde sein Geld zurückhaben möchte.
Fazit: Das Geld wurde nach kurzer Zeit, ca. eine Woche, von PayPal auf mein Konto erstattet.
PS Der Computer wird bei EBAY von ihm immer noch als sofort lieferbar angeboten.
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