Es ist schon ein Kreuz mit den Handgepäckmaßen. Speziell Airlines wie Ryanair oder Easyjet scheuen sich nicht, das Bordgepäck ihrer Kundschaft vor dem Flug sehr pingelig zu beäugen. Um die strengen Gepäckgrenzen nicht zu überschreiten – und sich die teils unerhörten Gebühren für Frachtgepäck zu sparen – , greifen vor allem Vielflieger zu garantiert flugzugelassenem Gepäck. Leider wird kaum ausreichend klar, was nun genau darunter subsumiert werden kann. Der Lebensmitteldiscounter Lidl führt mit dem Topmove Rucksacktrolley derzeit ein Bordgepäck im Sortiment, das aller Wahrscheinlichkeit nach problemlos durchgewunken wird.
Vorsicht mit den IATA-Maßen für Bordgepäck
Das Weichgepäck mit dem Ausziehgriff und den beiden Rollen bringt es auf 52 x 34 x 23 Zentimeter Größe, ein Füllgewicht von 12 Kilogramm und ist ausgestattet mit einem geräumigen Haupt-, fünf Neben- und einem seitlichen Netzfach für Trinkflaschen. Wer je vor der Ryanair-Messbox für Bordgepäck am Check-In gestanden hat und versucht hat, sein Handgepäck unter Gewaltanwendung in die Schablone zu drücken, wird mit den IATA-Maßen vorsichtig sein – auch wenn dem Topmove ein Gepäckmaß gemäß den „gängigen Abmessungen für Handgepäck“ zugeschrieben wird. Man ahnt: Es könnte Probleme geben. Die Ryanair-Schablone lässt nur Gepäckstücke mit 20 Zentimetern Bautiefe zu, die Konkurrenz etwas mehr. Jede Airline kocht hier ihr eigenes Süppchen.
Kugelgelagerte Leichtlaufrollen
Wer das berücksichtigt, erhält für kleines Geld (30 Euro bei Amazon) aber recht viel geboten: Ein 30-Liter-Modell mit verstärktem Boden, immerhin moderat belastbaren, kugelgelagerten Leichtlaufrollen und einem Ausziehgriff mit Feststellknopf; im Übrigen bringt man einen kleineren Laptop unter und kann, nicht unbedeutend beim Wechsel von asphaltierten Rollwegen zu unwegsamen Strecken (oder den Einstieg in Bus und Bahn), mit wenigen Handgriffen zwischen Roll- und Rucksackmodus wechseln. Wie lange (und ob überhaupt) er wiederum dem rauen Flugbetrieb standhält, das wusste allerdings bislang noch kaum ein Nutzer zu beurteilen.
16.02.2015