Ein Minikühlschrank ist eine feine Sache. Dank seiner hochgradigen Mobilität kann er hervorragend dazu dienen, im Sommer einige Getränke im Garten kalt zu halten oder beim Camping ein paar Bier bereitzuhalten. Der Waeco Mobicool F 15 wiegt beispielsweise lediglich 6 Kilogramm und bietet in seinen 15 Litern Innenvolumen Platz für 15 Getränkedosen oder aber auch zwei große 1,5-Liter-Flaschen. Praktische Türablagefächer bieten zudem weiteren Platz für Kleinkram wie Joghurt.
Die geringen Abmessungen von 36,1 x 28,4 x 44 Zentimetern machen den Mobicool F 15 aber nicht nur zum interessanten Begleiter auf Camping-Touren, sondern lassen ihn auch als kleinen Zweitkühlschrank beispielsweise für den Partykeller, das Arbeits- oder Kinderzimmer in den Fokus rücken. Indes könnte ein Aspekt des Gerätes dagegen sprechen: Der Mobicool F 15 soll stellenweise arg laut sein. Stellenweise deshalb, weil einige Nutzer herausgefunden wollen, dass das Brummen und Sirren sich je nach Aufstellungsort etwas unterscheiden kann.
Tatsache bleibt aber so oder so, dass das Gerät erheblich lauter ist, als man es von modernen Kühlschränken gewohnt ist – und erst recht lauter, als man es von einem solch kleinen Modell vermutet hätte. So gibt es auch nicht weniger Nutzer, die dem Gerät zwar prinzipiell einen praktischen Nutzen zusprechen, den F 15 aber nicht für die Aufstellung in Wohnräumen für geeignet halten. Und das gilt nicht nur für Kinder- oder Jugendzimmer. Auch im Wohnzimmer möchte wohl niemand einen laut brummenden Kühlschrank stehen haben, der sich mit dem Fernseher einen Wettstreit liefert.
Wer hier zugreift, sollte sich über diesen Nachteil also im Klaren sein. Ferner sollte bedacht werden, dass selbstverständlich nie die Kühlwerte eines großen Gerätes erzielt werden können. Die Kühlleistung liegt bestenfalls bei 20 Grad Celsius unterhalb der aktuellen Außentemperatur. Herrschen also hochsommerliche 35 Grad Celsius, wird das Bier bei 15 Grad Celsius „genossen“ werden müssen... Viel mehr kann von einem Gerät knapp über 100 Euro (Amazon) aber auch nicht verlangt werden.
21.11.2011