Laut EU darf sich nur Aufstrich aus Zitrusfrüchten Marmelade nennen. Aufstrich aus anderen Früchten heißt Konfitüre, Gelee oder Fruchtaufstrich.
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Ratgeber: Marmeladen

Unter­schiede in Bezeich­nun­gen

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • EU-Vorschrift: Nur Aufstrich aus Zitrusfrüchten darf Marmelade genannt werden
  • Erlaubte Begriffe sind: Konfitüre, Gelee oder Fruchtaufstrich
  • Früher bedeutete Konfitüre, dass Fruchtstücke erkennbar waren
  • Aufstriche ohne Stücke werden als Gelee bezeichnet
  • Varianten ohne Zuckerzusatz müssen Fruchtaufstrich genannt werden

Mandarinen-Marmelade Seit 1982 darf laut EU nur noch Aufstrich aus Zitrusfrüchten Marmelade genannt werden (Bildquelle: bonne-maman.de)

Was sollten Sie beim Kauf von Marmelade und Konfitüre beachten?

Neben Schoko-, Nussnugatcreme und Honig dürfte Marmelade mit Sicherheit zu den Lieblingsbrotaufstrichen der Deutschen gehören. Damit bezeichnet der Volksmund traditionell alle Brotaufstriche, die aus mit Zucker eingekochten Früchten hergestellt werden. Leider gilt dies jedoch nicht für den Handel, dort finden sich neben Marmelade zahlreiche andere Bezeichnungen wie etwa Konfitüre, Gelee oder auch Fruchtaufstrich. Doch was verbirgt sich eigentlich genau hinter welcher Kennzeichnung?

Konfitüre Brotaufstrich aus beispielsweise Erdbeere, Himbeere oder Kirsche darf Konfitüre genannt werden (Bildquelle: landliebe.de)

Marmelade, Gelee und Konfitüre im Vergleich: Was ist der Unterschied?

Bis zum Erlass der Konfitürenverordnung (KonfV) vom 26. Oktober 1982 in Deutschland war alles sonnenklar: Marmelade war ein Brotaufstrich aus Früchten wie Erdbeeren, Kirschen, Aprikosen, Himbeeren, Pflaumen und weiteren Sorten, die zusammen mit Zucker eingekocht wurden. Die Abgrenzung zum ebenfalls damals bereits verwendeten Begriff Konfitüre war schlicht die, dass bei Konfitüre noch Fruchtstücke zu erkennen waren. Somit war Konfitüre sozusagen einfach eine besondere Unterform von Marmelade.
Wer heute in einem Supermarkt einkauft, darf sich von dieser Bedeutungserklärung aber nicht mehr leiten lassen. Denn seit der Konfitürenverordnung und einer entsprechenden EU-Vorschrift dürfen unter der Bezeichnung Marmelade nur noch Brotaufstriche aus Zitrusfrüchten wie Orangen oder Mandarinen bezeichnet werden. Schuld daran ist die englische Sprache, in der als „Marmalade“ stets nur die britische und sehr bittere Orangenmarmelade beschrieben wurde. Entsprechend muss bei anderen Früchten nun von Konfitüre gesprochen werden.

Gelee Konfitüre oder Marmelade ohne ganze Früchte wird als Gelee bezeichnet (Bildquelle: schwartau.de)

Bei welchem Aufstrich sind am meisten Früchte enthalten?

Somit ist Konfitüre im Handel der Oberbegriff für alle Brotaufstriche aus Früchten wie Erdbeere, Himbeere, Kirsche oder auch Pflaume. Konfitüren und Marmeladen ohne ganze Früchte werden hierbei als Gelee bezeichnet, sofern bei der Herstellung nur Fruchtsaft verwendet wurde. Produkte mit besonders hohem Fruchtanteil werden dagegen mit dem Zusatz „extra“ gekennzeichnet. Natursüße Versionen wiederum, die ohne die Zugabe von Zucker hergestellt wurden, müssen als Fruchtaufstrich bezeichnet werden, da sie von der klassischen Herstellungsweise von Marmelade und Konfitüre abweichen.

von Janko Weßlowsky

Redaktionsleiter – bei Testberichte.de seit 2007.

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