Das Wichtigste auf einen Blick:
- EU-Vorschrift: Nur Aufstrich aus Zitrusfrüchten darf Marmelade genannt werden
- Erlaubte Begriffe sind: Konfitüre, Gelee oder Fruchtaufstrich
- Früher bedeutete Konfitüre, dass Fruchtstücke erkennbar waren
- Aufstriche ohne Stücke werden als Gelee bezeichnet
- Varianten ohne Zuckerzusatz müssen Fruchtaufstrich genannt werden
Was sollten Sie beim Kauf von Marmelade und Konfitüre beachten?
Neben Schoko-, Nussnugatcreme und Honig dürfte Marmelade mit Sicherheit zu den Lieblingsbrotaufstrichen der Deutschen gehören. Damit bezeichnet der Volksmund traditionell alle Brotaufstriche, die aus mit Zucker eingekochten Früchten hergestellt werden. Leider gilt dies jedoch nicht für den Handel, dort finden sich neben Marmelade zahlreiche andere Bezeichnungen wie etwa Konfitüre, Gelee oder auch Fruchtaufstrich. Doch was verbirgt sich eigentlich genau hinter welcher Kennzeichnung?Marmelade, Gelee und Konfitüre im Vergleich: Was ist der Unterschied?
Bis zum Erlass der Konfitürenverordnung (KonfV) vom 26. Oktober 1982 in Deutschland war alles sonnenklar: Marmelade war ein Brotaufstrich aus Früchten wie Erdbeeren, Kirschen, Aprikosen, Himbeeren, Pflaumen und weiteren Sorten, die zusammen mit Zucker eingekocht wurden. Die Abgrenzung zum ebenfalls damals bereits verwendeten Begriff Konfitüre war schlicht die, dass bei Konfitüre noch Fruchtstücke zu erkennen waren. Somit war Konfitüre sozusagen einfach eine besondere Unterform von Marmelade.Wer heute in einem Supermarkt einkauft, darf sich von dieser Bedeutungserklärung aber nicht mehr leiten lassen. Denn seit der Konfitürenverordnung und einer entsprechenden EU-Vorschrift dürfen unter der Bezeichnung Marmelade nur noch Brotaufstriche aus Zitrusfrüchten wie Orangen oder Mandarinen bezeichnet werden. Schuld daran ist die englische Sprache, in der als „Marmalade“ stets nur die britische und sehr bittere Orangenmarmelade beschrieben wurde. Entsprechend muss bei anderen Früchten nun von Konfitüre gesprochen werden.