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Online-Videotheken: Filme wie Musik aus dem Internet laden – das klingt verlockend. Überzeugen kann die Konkurrenz zum Videoverleih um die Ecke noch nicht.
Was wurde getestet?
Im Vergleich waren Anbieter mit zumindest einem Zugangsweg ohne Bindung an einen bestimmten Internetprovider und mindestens 500 Kinofilmen des Mainstream (Stand: Januar 2012). Davon wurden sieben über den Zugangsweg Fernseher mit Settop-Box und zwei über den Zugangsweg Computer (jeweils über HDMI-Kabel mit Fernseher verbunden) geprüft. Alle Dienste wurden von der Registrierung bis zur Kündigung verdeckt in Anspruch genommen. Dabei wurde ein Internetanschluss mit einer Bandbreite von 50 MBit/s verwendet. Neben dem jeweils berücksichtigten Zugangsweg wurden außerdem die Websites der Anbieter und etwaige Zusatzsoftware für den Computer betrachtet. Als Besonderheit stand eine Settop-Box auf dem Prüfstand. Das Urteil für die VoD-Lösungen via Fernseher: 2 x „befriedigend“, 4 x „ausreichend“ und 1 x „mangelhaft“. Der Videoabruf per Computer wurde als „befriedigend“ eingestuft. Bewertungen wurden für die Bereiche Angebotsumfang (Kauf und Leihe bei Kinofilmen und Serien ...), Abwicklung (Einrichtung, Titelauswahl / Wiedergabe, Abrechnung, Umgang mit Nutzerdaten ...) sowie Bildqualität, Tonqualität und Mängel in den AGB vergeben. War der Angebotsumfang „mangelhaft“, konnte das Urteil nur eine Note besser ausfallen. Wurden bei der Überprüfung der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) „deutliche“ Mängel festgestellt, wurde die Endnote um eine halbe Note, bei „sehr deutlichen“ Mängeln um eine ganze Note abgewertet.- 7 Online-Videotheken (Videoabruf per Fernseher oder Zusatzgerät)
- 2 Online-Videotheken (Videoabruf per Computer)
- 1 Besonderheit