Grundsätzlich bestimmen individuelle Anforderungen an den Krankenversicherungsschutz die Form der Krankenzusatzversicherung. Vor dem Abschluss einer Zusatzversicherung sollte daher der persönliche Bedarf ermittelt und dabei nicht vergessen werden, dass es keine Versicherung gibt, die zu 100 Prozent jedes gewünschte Extra zahlt. Aber auch nicht jede Zusatzversicherung ist zwingend erforderlich.
Zusatzversicherungen können jedoch den gesetzlichen Krankenversicherungsschutz aufstocken und dem Patienten den Staus sowie die Behandlung eines Privatpatienten ermöglichen. Wird zum Beispiel eine medizinische Behandlung während der schönsten Wochen im Jahr notwendig, kann ein Klinikaufenthalt oder der herkömmliche Arztbesuch ein recht teures Vergnügen werden. Die Krankenkassen übernehmen keine Extras wie einen Krankenrücktransport, und auch an den Behandlungskosten beteiligt sich die gesetzliche Krankenversicherung nur in Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat.
Zahnzusatzversicherung ermöglicht teure Extras beim Zahnersatz
Seit 2005 beschränkt sich der Anteil der Krankenkassen bei zahnmedizinischen Behandlungen und beim Zahnersatz auf einen Festzuschuss. Dieser richtet sich nicht einzig und allein nach den Kosten, sondern ist auf den individuellen Befund zugeschnitten, der mit einer festgesetzten Regelversorgung verbunden ist. Die durchschnittlichen Kosten für eine Behandlung oder Zahnersatz werden über den Festzuschuss abgedeckt, während der Versicherte die andere Hälfte bezahlen muss. Dieser Eigenanteil reduziert sich um einen Bonus, wenn der Zannarzt regelmäßig konsultiert wird. Er wird mit dem Anteil der Krankenkasse an der Regelversorgung verrechnet.Wem diese Regelversorgung nicht ausreicht, insbesondere wenn es ein qualitativ hochwertiger Zahnersatz sein soll, kann sich durch eine Zahnzusatzversicherung bessere Leistungen sichern. Grundsätzlich gilt: beim Zahnersatz greift die anteilige Regelleistung, während dies bei einer zahnmedizinischen Behandlung nicht der Fall ist.