Die Postbank ändert ihre Bedingungen für die Nutzung von Online-Banking. Vom 5. Mai 2010 an können Online-Kunden der größten deutschen Privatkundenbank Geldbeträge ab einer Höhe von 1.000 Euro nur noch mit einer sogenannten mobileTAN vornehmen. Bei diesem Verfahren erhält der Kunde für jede einzelne Online-Transaktion eine Geheimzahl per Kurznachricht auf sein Mobiltelefon geschickt. Zu diesem Zweck muss er natürlich über ein Handy verfügen und dessen Rufnummer bei seiner Bank hinterlegt haben.
Damit wird die Besitz eines Mobiltelefons für viele der rund vier Millionen Kunden der Postbank zur Pflicht – zumindest dann, wenn sie Beträge ab 1.000 Euro überweisen möchten. Kleinere Beträge können dagegen auch weiterhin mit der regulären iTAN durchgeführt werden. Solche iTANs erhalten die Postbank-Nutzer in Form eines kleinen Nummernblocks vorab per Briefpost zugesandt. Allerdings ist unbekannt, ob die Postbank Online-Banking ohne die Angabe einer Handy-Nummer künftig überhaupt noch zulassen wird.
Die mobileTAN gehört zu den sichersten Banking-Verfahren. Bislang wurden noch keine größeren Missbrauchsfälle in Zusammenhang mit diesem Verfahren bekannt. Auch der Verlust des Handys ist dabei kein Problem, denn ohne die Zugangsdaten zum Online-Banking wie Kontonummer und PIN kommt kein Fremder an das Konto. Da die mobileTANs zudem nur für wenige Minuten und den spezifischen Auftrag gültig sind, sind selbst abgespeicherte TANs auf dem Handy keine Gefahr.
Es ergibt sich aber ein ganz anderes Problem: In Gebieten mit schlechtem Handy-Empfang kann der SMS-Eingang so lang hinausgezögert werden, dass das Zeitlimit für die Transaktion abläuft und diese damit nicht durchgeführt werden kann. Das aber wiegt in den Augen der Postbank weitaus weniger schwer als der hinzugewonnene Sicherheitsfaktor.
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- Erschienen: 01.09.2004 | Ausgabe: 10/2004
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„Testsieger“
„Die Beste bei den Filialbanken weiß auch mit ihrem Online-Banking zu überzeugen.“